2G Modell
  • Auch Friseure, Händler und Schausteller können sich ab Samstag für das 2G-Modell entscheiden. (Symbolbild)
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2G-Modell in Hamburg: Was Händler, Friseure und Schausteller sagen

Geimpfte und Genesene dürfen sich ab Samstag auf viele Erleichterungen freuen: Von da an dürfen Händler, Dienstleister und Schausteller in weiteren Bereichen das 2G-Modell anwenden – und damit die Corona-Beschränkungen außer Kraft setzen. Aber unter denen, die entscheiden dürfen, herrscht Uneinigkeit.

Wie der Senat am Dienstag mitteilte, tritt die neue Eindämmungsverordnung am 23. Oktober in Kraft. Von da an dürfen auch Friseure und weitere körpernahe Dienstleister sowie Einzelhändler darüber bestimmen, ob sie die 2G- oder 3G-Regeln anwenden wollen. Läden des alltäglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien und Apotheken sind allerdings nicht inbegriffen.

Neue Corona-Verordnung betrifft auch Dom und Weihnachtsmärkte

Den Betreibern von Winter- und Weihnachtsmärkten steht es ebenfalls offen, welches Modell sie nutzen möchten. Die Regeln gelten dann entweder für den ganzen Markt oder in abgetrennten „Verzehrszonen“. Auch Alkohol darf ausgeschenkt werden – in einer 3G-Zone gilt ab 22 Uhr allerdings eine Sperrstunde.


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Eine gute Nachricht auch für die Betreiber des Hamburger Winterdoms, der vom 5. November bis 5. Dezember unter 2G-Bedingungen stattfinden soll. „Das ist für uns Gastronomen eine enorme Erleichterung. Viele Kollegen hätten unter 3G-Bedingungen wahrscheinlich gar nicht erst aufgebaut“, erklärt Robert Kirchhecker, Betreiber der Bauernkate.

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Die Entscheidung sei nicht leichtgefallen. „Natürlich sind wir uns bewusst, dass das 2G-Modell Personengruppen ausschließt. Aber so können wieder deutlich mehr Menschen die einzigartige Atmosphäre des Winterdoms genießen“, sagt Sascha Belli, Vorsitzender der Schausteller Hamburg e.V.

2G-Modell: Händler und Friseure sind zwiegespalten

Anders im Einzelhandel: Trotz der neuen Verordnung rechnet der Handelsverband Nord nicht damit, dass die 2G-Regel in der Branche im großen Stil umgesetzt wird. „Erstmal ist es gut, dass es eine zusätzliche Option gibt“, sagt eine Sprecherin der MOPO. Nachweiskontrollen an den Eingängen seien jedoch sehr aufwendig – vor allem im Hinblick auf das Weihnachtsgeschäft. „Aber für Geschäfte wie Brautmoden oder Herrenausstatter, in denen Kunden sich länger aufhalten und beraten lassen, ist das durchaus interessant.“

Unter den Friseurinnen und Friseuren sei die Meinung indes „zwiegespalten“, sagt Obermeister Birger Kentzler von der Friseur-Innung Hamburg. Wichtig sei die Regelung vor allem für Salons mit nur wenig Platz. „Da die Abstandsregeln dann fallen, wird es den kleineren Betrieben helfen vernünftige Umsätze hinzubekommen“, erklärt er auf MOPO-Nachfrage.

Kentzler selbst hat sich noch nicht endgültig entschieden, welche Regelung er in seinem Salon anbieten wird – aber eine Tendenz gibt es schon. „Wir warten noch auf die Rechtsverordnung und dann müssen wir sehen. Aber da wir hauptsächlich geimpfte Kunden haben, wird es wohl auf die 2G-Regeln hinauslaufen.“

Corona: Ärzte hoffen auf „Freedom Day“ im November

Die neue Corona-Verordnung in Hamburg könnte gleichzeitig die letzte sein: Immer öfter wird über einen sogenannten „Freedom Day“ diskutiert – ein Tag, an dem alle Beschränkungen fallen. Am Montag hatte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) dafür ausgesprochen, die Corona-Notlage zum 25. November auslaufen zu lassen. Die Länder würden von da an komplett eigenständig über entsprechende weitere Verordnungen entscheiden.

Auch Walter Plassmann, Chef der Kassenärztlichen Vereinigung in Hamburg, hat sich für einen „Freedom Day“ ausgesprochen. Das Impf-Potential sei weitgehend ausgeschöpft. „In Hamburg dürften rund 85 Prozent aller Erwachsenen geimpft sein“, resümierte er – und forderte als Konsequenz die Überprüfung der Maßnahmen.

Wie der Senat zu dem Thema steht, ließ Julia Offen noch nicht durchblicken. Komplett aufgehoben werden die Beschränkungen im November aber wohl nicht. „Die Pandemie ist ja dann nicht beendet und auch im Herbst muss es weitere Schutzmaßnahmen geben“, sagte sie am Dienstag. Zuerst bedürfe es ohnehin einer Gesetzesgrundlage auf Bundesebene.

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