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Eine Kriminaloberkommissarin sitzt vor einem Auswertungscomputer bei Ermittlungen gegen Kinderpornografie und sexuellem Missbrauch.
  • Eine Ermittlerin sitzt vor einem Computer und wertet Bilder aus (Archivbild)
  • Foto: dpa

Vergewaltigungen und Folter: Hamburger soll 10.348 Kinderpornos gehortet haben

Ein Hamburger (38) soll mehr als 10.000 Dateien mit kinderpornographischem Inhalt in seiner Wohnung gehortet haben. Dafür war er zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Am Donnerstag beginnt der Berufungsprozess vor dem Hamburger Landgericht im Strafjustizgebäude.

Die Vorwürfe sind ungeheuerlich: Dem Mann wird vorgeworfen, 10.348 kinderpornographische Dateien besessen zu haben, darunter mehr als 7000 Videodaten. Vergewaltigungen, Gewalt bis hin zu Folter: Ein Kleinkind sei sogar an den Folgen des schweren Missbrauchs gestorben, wie der NDR berichtete. Der Angeklagte habe nie gewollt, dass ein Kind zu Schaden komme, sagte er Ende Oktober vergangenes Jahres. Er sprach von einer Parallelwelt, in die er sich aus Einsamkeit begeben habe.

Kinderporno-Prozess: Haftstrafe in erster Instanz

In erster Instanz war der heute 38 Jahre alte Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden – sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte hatten gegen das Urteil des Amtsgerichts Barmbek Berufung eingelegt.

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Legt ein Angeklagter Berufung gegen sein Urteil ein, gilt grundsätzlich das Verschlechterungsverbot – das Urteil des Gerichts kann also in der Berufungsinstanz nicht schlechter für den Angeklagten ausfallen. Legt auch oder nur die Staatsanwaltschaft Berufung ein, gilt dieses Verschlechterungsverbot nicht mehr. Dann ist auch das Resultat der Hauptverhandlung wieder völlig offen und es kann eine höhere Strafe verhängt werden.

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