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  • Hamburg darf den Gesichtsschleier an Schulen nach dem geltenden Schulgesetz nicht verbieten (Symbolbild).
  • Foto: dpa

„Hot Pants sind auch erlaubt“: Hamburger Schülerin verteidigt ihre Vollverschleierung

Sie sorgte bundesweit für Schlagzeilen, als sie vor dem Hamburger Verwaltungsgericht ihr Recht auf  Schulbesuch mit Gesichtsschleier erstritt. Jetzt hat sich die 16-jährige Berufsschülerin im Magazin „Der Spiegel“ erstmals öffentlich zu ihrer Vollverschleierung geäußert – und zu der Rolle, die ihre Mutter dabei spielte.

Ihre Mutter (47), die die Schülerin zu dem Interview begleitete, konvertierte zum Islam, als sie einen Ägypter heiratete. Inzwischen geschieden und neu verheiratet, bewege die Frau sich in „eindeutig religiös-radikalem Milieu“, so der „Spiegel“. 

Ihrer Tochter habe die Kovertitin schon früh „zugeredet“, sich zu verhüllen. Bereits vor der Pubertät sollte das Mädchen einen „Chiamar“ tragen, einen Schleier, der über die Schulter fällt, aber das Gesicht frei lässt. Das Kind weigerte sich.

Erst 2015, mit 12 Jahren, beschloss die Schülerin, ein übergroßes Kopftuch zu tragen, inspiriert von einer Nachhilfeschülerin, die sie bewunderte und der sie nacheifern wollte. Von Anfang an habe sie schwarz getragen, weil sie das „elegant“ fand.

Zu Problemen kam es erst, als das Mädchen nach dem Abschluss der 10. Klasse in die Berufsvorbereitungsschule in Hammerbrook kam und darauf bestand, vollverschleiert am Unterricht teilzunehmen. Auch die in solchen Fällen üblichen Gespräche mit Lehrern änderten nichts an ihrer Überzeugung.

Ohne Niqab (Vollschleier) fühle sie sich „irgendwie nackt“, so die junge Frau im „Spiegel“ und setzt hinzu: „Die anderen Mädchen duften in superkurzen Hotpants zur Schule kommen, bei denen der ganze Hintern raushängt. Aber ich darf nicht tragen, was ich möchte.“

Der Fall ging bis vor das Oberverwaltungsgericht, das entschied, dass das Hamburger Schulgesetz in seiner jetzigen Form die Religionsfreiheit ohne Einschränkungen schütze. Um eine Vollverschleierung in Zukunft verbieten zu können, will die SPD das Gesetz nun ändern.

Bis dahin darf die Schülerin durch einen Sehschlitz hindurch dem Unterricht folgen. Sie mache derzeit ein Praktikum in einem Geschäft für muslimische Kleidung, so der „Spiegel“.

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