Ein Wohnhaus mit Altbauwohnungen steht im Hamburger Grindelviertel. (Symbolbild)

Ein Wohnhaus mit Altbauwohnungen steht im Hamburger Grindelviertel. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa/Markus Scholz

So will der Senat Hamburgs Mieter weiter schützen

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Gute Nachrichten für Mieterinnen und Mieter: Der Senat hat den Schutz vor extremen Mieterhöhungen und Kündigungen wegen Eigenbedarfs verlängert.

Demnach dürfen Vermieter die Mieten für Wohnungen in Hamburg weiterhin innerhalb von drei Jahren statt um 20 nur um maximal 15 Prozent erhöhen. Zudem darf Mieterinnen und Mietern von Eigentumswohnungen nach Umwandlung und Verkauf weiter frühestens nach zehn Jahren etwa wegen Eigenbedarfs gekündigt werden, wie der rot-grüne Senat am Dienstag mitteilte.

Hamburg: Mieten dürfen innerhalb von drei Jahren nur um 15 Prozent steigen

Die Landesregierung habe die Kappungsgrenzenverordnung und die Kündigungsschutzfristverordnung neu erlassen. Beide Verordnungen gälten vom 1. September an flächendeckend für ganz Hamburg mit der maximal möglichen Dauer von fünf beziehungsweise zehn Jahren.

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„Der Neuerlass der beiden Verordnungen ist ein wichtiges Signal an Hamburgs Mieterinnen und Mieter“, betonte Stadtentwicklungssenatorin Karen Pein (SPD). (dpa)

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