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Giftflasche mit Totenkopf-Symbol (Symbolbild).
  • Eine Mutter hat ihren Sohn mit vergiftetem Pudding getötet (Symbolbild).
  • Foto: imago images

Sohn (17) mit Pudding vergiftet: Urteil gegen Mutter (53) gefallen

Eine 53-Jährige mischt eine tödliche Medikamentendosis in einen Schokopudding für ihren Sohn. Eigentlich wollte sie sich nach eigenen Angaben auch selbst töten, aber das misslang.

Wegen Mordes an ihrem pflegebedürftigen 17 Jahre alten Sohn ist eine Mutter aus Sarstedt zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Hildesheim stellte das Mordmerkmal der Heimtücke fest, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch sagte. Jedoch handelte die Frau nach Überzeugung der Kammer im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit, weil sie mit der Betreuung des behinderten Jungen überfordert war. Daher kam keine lebenslange Freiheitsstrafe, sondern ein Strafrahmen von drei bis 15 Jahren in Frage. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mutter: „Ich wusste nicht mehr weiter“

Zu Prozessbeginn hatte die 53-Jährige zugegeben, ihrem Sohn eine tödliche Medikamentendosis in einem Schokopudding gegeben zu haben: „Ich wusste nicht mehr weiter“, sagte sie unter Tränen. Der Jugendliche hatte das Prader-Willi-Syndrom – eine seltene, genetisch bedingte Behinderung mit körperlichen und geistigen Symptomen. Dazu zählten Wutausbrüche und Zwangshandlungen, später auch Psychosen. In einer psychiatrischen Klinik benötigte er nach Zeugenaussagen bei jeder Handlung Begleitung.

Die Mutter soll laut Anklage am 16. März 2021 beschlossen haben, sowohl den 17-Jährigen als auch sich selbst zu töten. Dazu habe sie selbst vergiftetes Apfelmus gegessen. Die Frau wurde aber gefunden und wiederbelebt. Der Vorsitzende Richter führte in seiner Urteilsbegründung aus, dass die Tat aus jahrelanger Überlastung folgte, wie der Gerichtssprecher sagte. Allerdings hatte die Mutter demnach gegenüber dem Sohn eine besondere Fürsorgepflicht, die sie ausgenutzt habe. Das Leben des 17-Jährigen sei genauso wertvoll gewesen wie das eines nicht erkrankten Gleichaltrigen.

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Die Verteidigerin der 53-Jährigen hatte in ihrem Plädoyer eine Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe wegen Totschlags gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte für eine dreijährige Freiheitsstrafe wegen Mordes plädiert. (dpa)

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