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Giftflasche mit Totenkopf-Symbol (Symbolbild).
  • Eine Mutter hat ihren Sohn mit vergiftetem Pudding getötet (Symbolbild).
  • Foto: imago images

„Wollte nur, dass es aufhört“: Mutter gesteht Mord an Sohn unter Tränen

Weile ihr die Pflege zu viel geworden sei, tötete eine Frau aus Sarstedt ihren behinderten 17-jährigen Sohn. Das gestand die wegen heimtückischen Mordes angeklagte 53-Jährige am Dienstag vor dem Landgericht Hildesheim.

Der zwischenzeitlich ausgesetzte Prozess gegen die Mutter begann am Dienstag erneut. Die Frau schilderte die schwierige und kraftraubende Zeit mit ihrem Sohn. „Ich wusste nicht mehr weiter“, sagte sie unter Tränen. „Ich wollte nur, dass es aufhört.“ Sie habe nur noch einschlafen wollen – habe ihr Kind aber „über alles geliebt“. Ihre Verteidigerin erklärte, eine Verurteilung wegen Totschlags statt wegen Mordes sei anzustreben.

Mutter tötet behinderten Sohn mit vergiftetem Pudding

Nach Angaben des Vorsitzenden Richters Rainer de Lippe hatte der Jugendliche das Prader-Willi-Syndrom – eine seltene, genetisch bedingte Behinderung mit körperlichen und geistigen Symptomen. Sie habe schon während der Kindergartenzeit oft zu spüren bekommen, dass der Junge „anders war als andere Kinder“, sagte seine Mutter. Häufig habe er Wutausbrüche gehabt, 2019 seien auch noch Psychosen hinzugekommen. Er musste rund um die Uhr gepflegt werden.

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Die 53-Jährige soll laut Anklage am 16. März 2021 in Sarstedt unter dem Einfluss der starken psychischen Belastung beschlossen haben, sowohl ihren Sohn als auch sich selbst zu töten – weil sie den Belastungen der Betreuung nicht mehr gewachsen gewesen sei. Dazu soll sie dem ahnungslosen 17-Jährigen einen Pudding mit einer tödlichen Medikamentendosis gegeben haben. Anschließend soll sie versucht haben, sich selbst mit vergiftetem Apfelmus zu töten. Die Frau, deren Schuldfähigkeit erheblich vermindert gewesen sein soll, konnte wiederbelebt werden, der Sohn starb.

Prozess im November zunächst ausgesetzt

Die erste Hauptverhandlung gegen die 53-Jährige musste im vergangenen November ausgesetzt werden. Ein Sachverständiger musste hinzugezogen werden, der klären sollte, ob der 17-Jährige in der Lage war, einen Angriff auf sein Leben wahrzunehmen – das war früheren Angaben zufolge erforderlich, um das Mordmerkmal der Heimtücke feststellen zu können. (dpa/mp)

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