Eine Polizeistreife stoppte die Teenager und nahm sie fest (Symbolfoto).

Eine Polizeistreife (Symbolfoto). Foto: dpa

Mann bei Trinkgelage in Hamburg getötet: Freispruch!

Ein Trinkgelage mit tödlichen Folgen: In Hamburg-Lohbrügge soll ein 41-jähriger Mann einen Bekannten erstochen haben. Jetzt die Überraschung: Das Landgericht spricht den Angeklagten frei.

„Wir können leider nicht feststellen, ob der Angeklagte seinen Bekannten getötet hat“, sagte die Richterin am Montag in ihrer Urteilsbegründung. Es könnte auch eine ebenfalls anwesende Frau gewesen sein.

Das könnte Sie auch interessieren: Mann bedroht Kassierer mit Messer und flüchtet ohne Beute

Dem 41-Jährigen war vorgeworfen worden, im März des letzten Jahres bei einem Trinkgelage den auf seinem Sofa schlafenden Bekannten mit einem unbekannten Gegenstand etwa sieben Zentimeter tief in die Brust gestochen zu haben. Das 43 Jahre alte Opfer starb noch in der Wohnung des Angeklagten.

Gefahr für die öffentliche Sicherheit: Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus

In zwei anderen Verfahren wegen Führens einer Schusswaffe und wegen gefährlicher Körperverletzung wurde der 41-Jährige zu einem Jahr Haft verurteilt. Diese Strafe hat der Angeklagte bereits verbüßt. Da er jedoch eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstelle, ordnete die Richterin die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. (dpa/mp)

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test