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Stacheldraht sichert das Landgericht Lübeck.
  • Im Prozess um Schüsse in einer Lübecker Villa wird ab Donnerstag erneut verhandelt.
  • Foto: dpa

Tödliche Schüsse in Villa: Hilft dem Täter nun sein Alkoholkonsum?

Von Donnerstag (22. Dezember) an muss sich das Landgericht Lübeck erneut mit den tödlichen Schüssen in einer Lübecker Villa befassen. Dem Angeklagten (57) wird vorgeworfen, am 30. Dezember 2020 einen 38-Jährigen erschossen zu haben, den er nach eigenen Angaben für einen Einbrecher hielt. Das Landgericht hatte ihn deshalb im November 2021 wegen Totschlags zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt.

Der Angeklagte war in Revision gegangen und der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das Urteil im Mai 2022 aufgehoben. Der BGH begründete seine Entscheidung unter anderem damit, dass eine mögliche „verminderte Steuerungsfähigkeit“ des Angeklagten nicht ausreichend geprüft worden sei. Der heute 57-Jährige hatte jahrelang im Übermaß Alkohol konsumiert.

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Für die erneute Verhandlung vor einer anderen Kammer hat das Landgericht sechs Verhandlungstage angesetzt und einen Sachverständigen geladen. Ein Urteil könnte nach Angaben des Gerichts Mitte Februar verkündet werden. (dpa)

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