x
x
x
Uwe Wolf darf ab Juli auf Bewährung wieder als Trainer arbeiten.
  • Uwe Wolf darf ab Juli auf Bewährung wieder als Trainer arbeiten.
  • Foto: IMAGO/Eibner

Trainer beleidigt Fans – DFB reagiert mit Hammer-Sperre

Das DFB-Sportgericht hat den ehemaligen Trainer des Regionalligisten VfR Aalen, Uwe Wolf, wegen unsportlichen Verhaltens in drei Fällen mit einer Sperre von sieben Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 5000 Euro belegt.

Der Beginn der Sperre wird rückwirkend auf seine Entlassung in Aalen am 17. Februar 2022 festgelegt. Ab dem 1. Juli 2022 wird der verbleibende Rest der Sperre zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit endet am 31. Dezember 2023. Wolf hatte sich am 28. September 2021 im Spiel beim VfB Stuttgart II beleidigend gegenüber Zuschauern der Heimmannschaft geäußert und verhalten. Nach dem Abpfiff vollführte er gleich viermal eine obszöne Geste gegenüber dem Stuttgarter Block.

DFB-Sportgericht: Ex-Aalen-Trainer Wolf muss 5000 Euro zahlen

Darüber hinaus hatte Wolf im Regionalligaspiel beim FC Homburg am 9. Oktober 2021, als ein Innenraumverbot für ihn bestand, gegen die mit dem Innenraumverbot einhergehende Kontaktsperre mit der Mannschaft verstoßen. Im Vorfeld der daraus resultierenden Sportgerichtsverhandlung am 7. Dezember 2021 hatte Wolf zudem versucht, einen seiner Spieler vor dessen Zeugenaussage zu beeinflussen.

Das könnte Sie auch interessieren: Damit er zurückkehrt: Brauerei verspricht Trainer Freibier bis zum Lebensende

Der Trainer hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig. Der VfR Aalen hatte sich im Februar von Wolf getrennt und dem ehemaligen Profi (Nürnberg, München 1860) die „Bedrohung von Vereinsmitarbeitern“, „mehrfache Missachtung klarer Anweisungen von Geschäftsleitung und Gremien“, „Pöbeleien und Lügen gegenüber Sponsoren“, eine „bewusste mediale Irreführung“ sowie „vereinsschädigende Falschaussagen“ vorgeworfen.

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp