Der Fahrgastbereich der Fähre wurde bei der Schiffskollision massiv beschädigt.

Der Fahrgastbereich der Fähre wurde bei der Schiffskollision massiv beschädigt. Foto: picture alliance/dpa | Jonas Walzberg

Nach Kollisionsfahrt auf der Elbe – Urteil da!

Am Morgen des 20. Januar stößt eine Hadag-Fähre im dichten Nebel mit einem Schubverband zusammen. 19 Menschen werden bei der Schiffskollision verletzt. Nun gibt es ein Urteil.

Im Prozess um das Fährunglück auf der Elbe im Januar hat das Amtsgericht Hamburg die Schiffsführerin zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach die Angeklagte der fahrlässigen Gefährdung des Schiffsverkehrs in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung in 19 Fällen schuldig.

Kapitänin handelte nicht regelgemäß

Die 48-Jährige fuhr am 20. Januar als Schiffsführerin eines Fahrgastschiffs mit 27 Fahrgästen die Norderelbe aufwärts. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Kapitänin beim Queren des Fahrwassers die Radaranlage des Schiffs trotz dichten Nebels und damit eingeschränkter Sicht nicht gemäß den Regeln genutzt habe.

In der Folge näherte sich das Schiff einem vorfahrtsberechtigten Schubverband mit Gütermotorschiff und einem gekoppelten Schubleichter – einem Schiff ohne Motor. 

Schiffskollision: Hunderttausende Euro Schaden

Obwohl die 48-Jährige Funkkontakt zum Schiffsführer des Schubverbandes gehabt haben soll, soll sie ihr Schiff nicht rechtzeitig nach Steuerbord gelenkt haben. Es kam zu der Schiffskollision.

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19 Passagiere erlitten Verletzungen, darunter Schnittwunden infolge von Glassplittern, Prellungen und Blutergüsse. Ein Mensch erlitt schwere Verletzungen. Am Schubleichter entstand den Angaben zufolge ein Schaden in Höhe von rund 6500 Euro, an der Hadag-Fähre von 650.000 Euro. (dpa/mp)

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