Milad R., mutmaßlicher Messerstecher vom Schlossparkcenter Schwerin

Die Polizei fahndete öffentlich nach Milad R., der im April 2025 in Großbritannien festgenommen wurde. Foto: Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern

17-Jähriger stirbt bei Messerangriff nahe Einkaufszentrum – Prozessbeginn

Anfang Februar wurde am Schweriner Schlossparkcenter ein 17-Jähriger erstochen. Nach der Tat floh der Verdächtige über Hamburg nach Großbritannien. Jetzt steht der 25-Jährige vor Gericht.

Es war Dienstagabend, der 4. Februar, als gegen 17.45 Uhr ein Streit im Bereich des Einkaufszentrums Schlossparkcenter in Schwerin für einen 17-Jährigen tödlich endete: Ein Mann rammte dem Teenager immer wieder ein Messer in den Oberkörper. Insgesamt sechsmal soll der Täter zugestochen haben – mit einer rund 13 Zentimeter langen Klinge.

Ein Stich verursachte einen Rippendurchbruch. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen verstarb das Opfer rund eine Stunde später noch in der Notaufnahme der Helios Kliniken Schwerin an massivem Blutverlust.

Zeugen berichteten von einem vorangegangenen Streit zwischen Täter und Opfer. Mehrfach soll der Angeklagte den 17-Jährigen aufgefordert haben, das Einkaufszentrum zu verlassen. Kaum hatte das Opfer den Seiteneingang passiert, soll der 25-Jährige plötzlich zugestochen haben.


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Das Schweriner Schlossparkcenter liegt am Marienplatz, dem einzigen videoüberwachten öffentlichen Platz in Mecklenburg-Vorpommern. Er gilt als Kriminalitätsschwerpunkt.

Nach der Tat war die Polizei mit mehreren Kräften vor Ort. Sie sperrte Zugänge zum Einkaufszentrum ab, sicherte Spuren, befragte Zeugen und setzte auch einen Fährtenhund ein.

Schweriner Polizei richtete Mordkommission ein

Die Beamten richteten kurz darauf eine Mordkommission ein. Sie veröffentlichten zunächst ein Phantombild und später ein Foto des Verdächtigen, um Hinweise auf seinen Aufenthaltsort aus der Bevölkerung zu erhalten.

Tödlicher Angriff im Schweriner Schlossparkcenter: 25-Jähriger vor Gericht

Da der Verdächtige nach der Tat zunächst über Hamburg und Köln nach Paris und später weiter nach Großbritannien flüchtete, wurde ein Europäischer Haftbefehl gegen ihn erlassen. Nach zeit- und kostenintensiven Ermittlungs- und Fahndungsmaßnahmen nahmen Einsatzkräfte ihn im April 2025 fest und brachten im Mai nach Deutschland zurück.

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Ab Donnerstag muss er sich wegen Totschlags vor der Großen Strafkammer des Schweriner Landgerichts verantworten. Bis Ende Januar sind insgesamt zwölf Verhandlungstage angesetzt.

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