Umweltarbeiter sammeln die Kadaver von Vögeln, die an der Vogelgrippe verendet sind, aus einem See.

Umweltarbeiter sammeln die Kadaver von Vögeln, die an der Vogelgrippe verendet sind, aus einem See. Foto: picture alliance/dpa/AP | Ebrahim Noroozi

Vogelgrippe: Ab Freitag gelten neue Regeln in Hamburg

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Die Stadt Hamburg ergreift Maßnahmen, um die gehaltenen Tiere im Stadtgebiet vor der Geflügelpest zu schützen. Seit heute müssen Hühner, Enten und Gänse im Stall bleiben.

Am Freitag tritt die wegen der Vollgrippe verhängte Stallpflicht in Hamburg in Kraft. Die Hamburger Verbraucherschutzbehörde hatte die Pflicht bereits im Laufe der Woche angekündigt. Von der Regulierung sind Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, die in Gefangenschaft aufgezogen oder gehalten werden, betroffen. 

Stallpflicht soll Tiere in Hamburg vor Vogelgrippe schützen

„Mit der Stallpflicht soll das Eintragsrisiko über Wildvögel minimiert und damit die gehaltenen Tiere in Hamburg vor einer Infektion geschützt werden“, hatte die Verbraucherschutzbehörde mitgeteilt. Im gesamten Stadtgebiet sind außerdem Geflügel und Tauben bei Ausstellungen, Märkten und ähnlichen Veranstaltungen verboten.


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Einige Bundesländern von Geflügelpest betroffen

Die erste Stallpflicht war bereits am Donnerstag im Saarland eingeführt worden. Besonders betroffen sind bisher Betriebe in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg. Die Geflügelpest greift in Deutschland auf immer mehr Betriebe über.

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Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat die Geflügelpest-Welle unter Wildvögeln in diesem Jahr früher eingesetzt als in früheren Jahren und vor allem Kraniche erfasst. Da der Vogelzug weiterhin in vollem Gange ist und der Virusdruck durch infizierte Zugvögel hoch bleibt, rechnen die Fachleute damit, dass das Virus weiterhin auch auf kommerzielle Geflügelhaltungen überspringen kann. (dpa/mp)

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