Nach den tödlichen Schüssen auf Lorenz A. in Oldenburg sind noch immer viele Fragen offen.

Nach den tödlichen Schüssen auf Lorenz A. in Oldenburg sind noch immer viele Fragen offen. Foto: picture alliance/dpa | Izabela Mittwollen

Neue Vorwürfe gegen die Polizei nach tödlichen Schüssen auf Lorenz

Neue Vorwürfe im Fall um Lorenz A.: Vor rund einem halben Jahr wurde der 21-Jährige von einem Polizisten in Oldenburg erschossen. Seitdem laufen Ermittlungen. Nun erhebt die Anwältin der Mutter des Verstorbenen neue Vorwürfe.

Im Fall um Lorenz A. sind neue Erkenntnisse vom Ablauf aus der Nacht öffentlich geworden: So soll der von mehreren Kugeln getroffene und ohnmächtige Lorenz A. von Polizisten zunächst auf den Bauch gedreht und ihm dann Handschellen angelegt worden sein, bevor sie dem Schwerverletzten erste Hilfe leisteten. Er starb im Krankenhaus. Das soll laut der Anwältin der Mutter des Verstorbenen, Lea Voigt, aus der Ermittlungsakte hervorgehen. Zuerst hatte das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.

Oldenburg: Polizei soll nach nach seinem Tod gegen Lorenz A. ermittelt haben

Gegenüber der NWZ sagte Voigt aber auch, dass es keine Hinweise darauf gebe, dass man Lorenz A. das Leben hätte retten können, wenn man ihn nicht gefesselt hätte. Dennoch spreche das Vorgehen für eine „bestimmte Herangehensweise“. Laut Polizeiforscher Michael Jasch dient dieses Vorgehen dem Eigenschutz der Polizisten und sei Routine, berichtet der NDR Niedersachsen.

Das könnte Sie auch interessieren: Zerstörungswut nahe Hamburg: Wenn der E-Scooter zur Tatwaffe wird

Zudem kritisiert Voigt, dass die Polizei auch nach seinem Tod noch gegen Lorenz A. ermittelt habe. Ihm wurde vorgeworfen, bei einem Streit vor einer Disko am Abend vor den Schüssen mit einem Messer gedroht und mit Pfefferspray gesprüht zu haben. Dann soll er geflohen sein. Der Ermittlungen wurden den Angaben nach aber erst nach dem Tod des 21-Jährigen aufgenommen und dies ist grundsätzlich nicht erlaubt. Dem NDR-Niedersachsen zufolge stellte die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Lorenz A. ein.

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg erklärte auf MOPO-Nachfrage, dass es in den kommenden Wochen eine Abschlusserklärung geben werde. Zuvor wollte sie sich zu Einzelheiten nicht äußern.

Der schwarze Lorenz A. war in der Nacht zum Ostersonntag in der Fußgängerzone in Oldenburg von einem Polizisten erschossen worden. Noch sind viele Fragen unklar. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden fünf Schüsse auf ihn abgefeuert, mindestens dreimal soll er von hinten in den Oberkörper, Hüfte und Kopf getroffen worden sein. Zudem soll ihn ein Streifschuss am Bein verletzt haben. Zuvor kam es zu einem Streit bei einer Disko, wo Lorenz A. Reizgas versprüht haben soll. Zudem soll er ein Messer mitgeführt haben. Ob gegen den Beamten Anklage wegen Totschlags erhoben wird, ist noch unklar. (nf)

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test