Mit einem Küchenmesser soll Mahrez M. (33) versucht haben, seinen Zimmergenossen zu erstechen.

Mit einem Küchenmesser soll Mahrez M. versucht haben, seinen Zimmergenossen zu erstechen. Foto: Daniel Dörffler/NonStopNews

BGH hebt Urteil auf: Mordprozess muss neu aufgerollt werden

Eine beinahe tödliche Messerattacke: Der inzwischen 34-jährige Mahrez M. soll versucht haben, seinen Zimmergenossen im Wohncontainer einer Flüchtlingsunterkunft in Wilhelmsburg zu erstechen. Wegen versuchten Mordes musste er sich in diesem Jahr bereits vor dem Landgericht Hamburg verantworten. Das Urteil lautete: Drei Jahre und acht Monate – wegen gefährlicher Körperverletzung. Doch die Staatsanwaltschaft legte Revision ein und der Bundesgerichtshof hob das Urteil teilweise auf. Jetzt muss ab Montag neu verhandelt werden.

Der damals 33-Jährige soll am 18. Januar 2024 versucht haben, seinen Mitbewohner in der Unterkunft An der Hafenbahn 5 (Wilhelmsburg) mit einem Messer zu töten. Er glaubte wohl irrtümlich, dass ihn der Mitbewohner heimlich im Schlaf gefilmt hatte. Laut Anklage stach Mahrez M. um kurz nach Mitternacht mit einem zwölf Zentimeter langen Küchenmesser zu – überraschend und von hinten, mit „Tötungsvorsatz“.

Die Klinge bohrte sich sechs Zentimeter tief in die linke Halsseite des Geschädigten, der sich wehrte. Dabei zog er sich Abwehrverletzungen an den Fingern seiner linken Hand zu, Schnitte verletzten seinen Ring- und Mittelfinger. Der 22-Jährige schrie um Hilfe, weitere Bewohner eilten herbei. Schließlich soll der Angreifer selbst zum Sicherheitsdienst auf dem Gelände gegangen sein, das Messer abgegeben und auf die Polizei gewartet haben. Die Polizei nahm Mahrez M. fest, der Rettungsdienst brachte den Geschädigten in ein Krankenhaus. Er überlebte schwer verletzt.

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Weil Mahrez M. selbstständig das Messer abgegeben und sich gestellt haben soll, wertete das Gericht sein Verhalten in erster Instanz als freiwilligen Rücktritt vom versuchten Mord. Wegen gefährlicher Körperverletzung erhielt er eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten. Die Staatsanwaltschaft legte Revision beim Bundesgerichtshof ein. Der hob das Urteil teilweise auf und übergab das Verfahren zur neuen Verhandlung an eine andere Hamburger Schwurgerichtskammer. Jetzt muss sich Mahrez M. ab Montag erneut wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor Gericht verantworten. (mp)

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