Drohnentechnik für Russland geschmuggelt: Urteil in Hamburg
Weil sie trotz Embargos für den Bau militärischer Drohnen nutzbare Elektronik nach Russland ausgeführt haben, sind zwei Angeklagte verurteilt worden. Vor dem Landgericht Hamburg erhielten die beiden Männer wegen bandenmäßiger Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz mehrjährige Haftstrafen. Ein 34-jähriger Mann wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und neun Monaten verurteilt, ein 36-jähriger Mann zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Als Mitglieder einer Bande sollen die Angeklagten von Oktober 2022 bis Mai 2023 Güter wie Dioden, Schaltungen und Transistoren im Gesamtwert von mehr als einer Million Euro über vermeintliche Abnehmer in Armenien, China, Hongkong sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten an Endempfänger in Russland geliefert haben. Dabei hätten sie gewusst, dass die Waren in der Russland-Embargo-Verordnung gelistet waren, sagte der Richter.
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Mit Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine habe der 34-Jährige wichtige Aufgaben in der Firma übernommen. Als direkte Lieferungen nach Russland nicht mehr möglich gewesen seien, habe man die Elektronikteile, die zuvor in Ländern wie den USA bestellt worden waren, über Drittstaaten nach Russland geliefert. „Täuschung und Verschleierung standen bei dem Unternehmen an erster Stelle“, sagte der Richter. (dpa)
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