Ein Beamter der Polizei Schleswig-Holstein steht vor einem Einsatzfahrzeug.

Ein Beamter der Polizei Schleswig-Holstein steht vor einem Einsatzfahrzeug. (Symbolbild) Foto: Marcus Brandt/dpa

Todesursache steht fest: Eltern ließen ihr Baby verhungern

Ein vier Monate altes Mädchen stirbt in Brunsbüttel. Die Mutter des Kindes und ihr Lebensgefährte kommen in Untersuchungshaft. Nun gibt es ein vorläufiges Obduktionsergebnis.

Nach dem Tod eines kleinen Mädchens in Brunsbüttel (Kreis Dithmarschen) gibt es erste konkrete Erkenntnisse zur Todesursache. „Das vorläufige Obduktionsergebnis deutet darauf hin, dass das Kind tatsächlich verhungert ist“, sagte der Itzehoer Oberstaatsanwalt Peter Müller-Rakow.

Eine Mutter und ihr Lebensgefährte stehen im Verdacht, ihr vier Monate altes Mädchen durch Vernachlässigung getötet zu haben. Die beiden 24 Jahre alten Eltern befinden sich in Untersuchungshaft. Der Vorwurf lautet auf Mord.

Eltern haben weitere Kinder

Die Mutter und ihr Lebensgefährte seien auch Eltern von zwei weiteren Kindern, die in dem Haushalt lebten, sagte Müller-Rakow. Die Kinder seien anderweitig untergebracht worden. Zuvor hatten verschiedene Medien darüber berichtet.

Das kleine Mädchen war den Ermittlungen zufolge am Freitag in seinem Zuhause gestorben. Polizei und Rettungsdienst waren am Nachmittag per Notruf informiert worden. Ein Notarzt bestätigte den Tod des Kindes.

Ermittlungen zu Tatumständen

Am Samstag wurden die Mutter und ihr Lebensgefährte auf Antrag der Staatsanwaltschaft Itzehoe einer Haftrichterin am dortigen Amtsgericht vorgeführt. Diese erließ Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des Mordes durch Unterlassen. Der Verdacht bezieht sich auf das Mordmerkmal der Grausamkeit. Beide Beschuldigte befinden sich mittlerweile in einer Justizvollzugsanstalt.

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„Die Gesamtumstände des Falles sind Gegenstand der Ermittlungen“, sagte Müller-Rakow. Die Mutter und ihr Lebensgefährte hätten sich zwar gegenüber der Polizei geäußert, aber kein Geständnis abgelegt. Vor der Ermittlungsrichterin ließen sich beide jedoch nicht ein. (dpa/mp)

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