Justiz Rostock

Der angeklagte Physiotherapeut wird von zwei Justizbeamten in den Gerichtssaal begleitet. Foto: Stefan Tretropp

Therapeut soll mehrere Patientinnen vergewaltigt haben – jüngstes Opfer erst 15

Ein ehemaliger Physiotherapeut aus dem Landkreis Rostock muss sich seit Montag vor dem Landgericht in Rostock verantworten. Der 45-jährige A. soll in seiner Praxis 18 Frauen sexuell missbraucht und vier von ihnen vergewaltigt haben. So sieht es die Staatsanwaltschaft Rostock in ihrer Anklage. Das jüngste Opfer war gerade einmal 15 Jahre alt.

Die Taten sollen sich im Zeitraum vom 3. März 2020 bis 5. März 2025 ereignet haben. Dabei soll der Angeklagte in 16 Fällen unter Nutzung von Überraschungsmomenten sexuelle Handlungen an Patientinnen seiner Physiotherapiepraxis vorgenommen haben, wobei die Staatsanwaltschaft in vier Fällen von Vergewaltigungen ausgeht. In zwei Fällen ist eine sexuelle Belästigung im Zusammenhang mit angebotenen und erbrachten physiotherapeutischen Behandlungsmaßnahmen angeklagt.

Von Physiotherapeut vergewaltigt – Frauen waren wie gelähmt

In nahezu allen Fällen soll A. laut Staatsanwalt die geschädigten Frauen zunächst wegen ihrer eigentlichen Beschwerden behandelt haben. Dann aber soll er mit unsittlichen Berührungen im Vaginalbereich – in vier Fällen mit Eindringen mindestens eines Fingers – die Frauen missbraucht haben. Einige der behandelten Frauen sollen laut Staatsanwaltschaft „wie gelähmt“ und dadurch handlungsunfähig gewesen sein und ließen diese Taten über sich ergehen. Andere Opfer wiederum forderten den Physiotherapeuten auf, die Übergriffe zu unterlassen, teilweise stellte er sich ahnungslos. In anderen Fällen machte er gegen den Willen der Frauen weiter.

Am ersten Verhandlungstag verlas die Staatsanwaltschaft nur die Anklageschrift. Der 45-Jährige zeigte sich währenddessen wenig beeindruckt und wirkte emotional eher abgekühlt. A. wurde zuvor in Fußfesseln von zwei Justizbeamten in den Gerichtssaal geführt. Der Angeklagte verdeckte sein Gesicht mit einer Akte. Die Verhandlung war nach rund einer Stunde beendet. Die Verteidigung beantragte den Ausschluss der Öffentlichkeit für den gesamten Prozessverlauf, was das Gericht ablehnte.

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Über seine Verteidiger ließ der Angeklagte ankündigen, am nächsten Prozesstag Ende September eine „geständige Einlassung“ über seine Anwälte abzugeben. Dies hätte laut Gericht den Vorteil, dass alle geschädigten Frauen nicht persönlich vor Gericht als Zeugen aussagen müssten, sondern die Videoaussagen der Frauen bei der Polizei im Gerichtssaal abgespielt werden könnten. Damit würden den Frauen eine große emotionale Last und ein abermaliges Aufeinandertreffen mit A. erspart bleiben.

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