AfD „enttäuscht“ nach Klage gegen Innensenator – so reagiert Grote
Für Hamburgs Innensenator Grote gehört die Relativierung des Holocausts zur Grunderzählung der AfD. Die hält das für unzulässig und zieht vors Verfassungsgericht. Nun gibt es ein Urteil.
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat eine Organklage der AfD gegen Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) abgewiesen. Die Anträge der AfD sind laut Verfassungsgericht unbegründet, da die Äußerungen von Grote nicht das „Recht der Chancengleichheit“ verletzten.
Das Neutralitätsgebot gelte nicht im Rahmen einer Parlamentsdebatte – auch wenn die Aussagen von einem Senator kommen. „Das Parlament hat die ihm von Verfassungs wegen zustehende grundsätzliche Aufgabe, Forum für Rede und Gegenrede zu sein“, so das Verfassungsgericht. Das Verhandeln von Argument und Gegenargument seien „wesentliche Elemente des demokratischen Parlamentarismus“.
Grote hat nicht gegen Sachlichkeitsgebot verstoßen
Das Sachlichkeitsgebot verbiete zwar die Verbreitung falscher Tatsachen und die Diffamierung des politischen Gegners. Diese Grenzen hat Grote laut Verfassungsgericht mit seinen Äußerungen aber nicht überschritten: So nehme etwa die Behauptung, dass die AfD außerhalb des „Grundkonsens“ stehe, Bezug auf den gesellschaftlichen Grundkonsens der demokratischen Parteien im Kampf gegen den Rechtsextremismus.
Die Aussage, dass „die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocausts“ zur „Grunderzählung der AfD“ gehöre, sei ebenfalls nicht zu beanstanden, weil erkennbar auf Äußerungen von Parteivertretern der AfD Bezug genommen werde.
AfD „enttäuscht“ über Urteil
Innensenator Grote sagte nach dem Urteil, er sei „froh, dass das Hamburgische Verfassungsgericht heute die Freiheit der demokratischen Debatte gestärkt hat“. Wer eine solche Härte in die parlamentarische Debatte bringe wie die AfD, werde sich auch in Zukunft „der klaren und deutlichen Gegenrede stellen müssen.“
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Staatsrat Jan Pörksen sprach von einer „ausgesprochen wichtigen Entscheidung“ auch über Hamburg hinaus. Die Feststellung, dass das Neutralitätsgebot in der parlamentarischen Debatte nicht gilt, sei „in dieser Klarheit neu“, so Pörksen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Alexander Wolf zeigte sich hingegen „enttäuscht“. Seiner Auffassung nach habe das Gericht die Worte des Senators „extrem wohlwollend“ ausgelegt. (abu)
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