Bettelverbot: S-Bahn Hamburg muss Strafe zurückzahlen
Wer in der Hamburger S- oder U-Bahn beim Betteln erwischt wird, muss 40 Euro Strafe zahlen. In zwei Fällen haben sich Bettler mithilfe des Vereins „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ und des Straßenmagazins „Hinz&Kunzt“ dieses Jahr dagegen gewehrt. In einem Fall muss die S-Bahn Hamburg jetzt die Strafe zurückzahlen.
„Das Verfahren am Amtsgericht St. Georg gegen die S-Bahn Hamburg ist rechtskräftig abgeschlossen“, bestätigt eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage der MOPO. Mit einem sogenannten Versäumnisurteil wurde die S-Bahn Hamburg zur Zahlung von 80 Euro nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verurteilt. Ein Versäumnisurteil wird erlassen, wenn die beklagte Partei nicht zum Gerichtstermin erscheint.
HVV geht konsequenter gegen Bettler vor
Ein weiteres Verfahren ist beim Amtsgericht Hamburg-Mitte anhängig. Hier klagt der Bettler René mithilfe der „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ gegen die Hamburger Hochbahn AG. Dabei handelt es sich um eine Feststellungsklage, das heißt, der Kläger hat das Geld bislang nicht gezahlt, weil er die Strafe für unrechtmäßig hält. Nun muss das Gericht feststellen, was Sache ist. Derzeit wird ein Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe noch geprüft, die Klage ist der Hochbahn daher noch nicht zugestellt worden.

René weiß, dass sein Verhalten nicht jedem gefällt. Doch für ihn geht es ums Überleben – und um Würde: „Was soll ich sonst tun? Soll ich stehlen gehen? Das will ich nicht, dann könnte ich nicht mehr in den Spiegel gucken“, sagte der Wohnungslose Ende März gegenüber „Hinz&Kunzt“.
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Der Hamburger Verkehrsverbund (HVV) geht seit einiger Zeit konsequenter gegen Bettler in Zügen vor. Ein Verbot gibt es zwar schon lange, aber es wird jetzt schärfer durchgesetzt: Das Sicherheitspersonal greift häufiger ein, regelmäßig warnen Durchsagen in den Zügen. Allein im Jahr 2024 gab es laut des Straßenmagazins mehr als 2300 Bußgelder wegen Bettelns.
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