Das Hamburger Landgericht (Symbolfoto)

Das Strafjustizgebäude in Hamburg-Neustadt. Foto: Daniel Reinhardt/dpa/picture alliance

„Frauenfeindliche Machtfantasien“: Revision gescheitert – Gewalttäter muss in Knast

Ein Mann aus Hamburg hat seine Partnerinnen geschlagen, gewürgt und mit Gegenständen gequält. Dafür muss er nun sieben Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Danach folgt Sicherungsverwahrung.

Der Bundesgerichtshof bestätigte das Urteil, nachdem der Angeklagte Revision eingelegt hatte.

Täter misshandelte Frauen mit Fleischhammer

Das Landgericht Hamburg hatte ihn im November 2024 schuldig gesprochen: gefährliche Körperverletzung in zwölf Fällen. Die Taten richteten sich gegen zwei ehemalige Lebensgefährtinnen. Nach den Feststellungen des Landgerichts misshandelte der Angeklagte die Frauen in den Jahren 2018 sowie 2022 bis 2023 über längere Zeiträume hinweg. Immer wieder schlug, trat, stach und würgte er sie. Zusätzlich übte er auch psychische Gewalt auf die Frauen aus, isolierte sie von Freunden und Verwandten und überwachte sie nahezu ununterbrochen.

Besonders grausam: Der Täter setzte auch Gegenstände ein, um die Frauen zu verletzen – unter anderem einen Gürtel, einen Besenstiel und sogar einen Fleischhammer. Die Richter beschrieben in ihrer Urteilsbegründung eine „frauenfeindliche, die Opfer zum Objekt seiner eigenen Machtfantasien degradierende Gesinnung“, die aus den Taten spreche.

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Trotz bislang weißer Weste ohne Vorstrafen ordnete das Gericht nach der Haftstrafe Sicherungsverwahrung an. Nach Ansicht der Kammer hat er einen Hang zu erheblichen Straftaten, die die Opfer seelisch und körperlich schwer schädigten. Damit sei er eine Gefahr für die Allgemeinheit – und müsse dauerhaft von ihr ferngehalten werden. (apa)

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