Frau in rosa Bluse vor Gerichtsgebäude

Christina Block, Gastronomin und Unternehmerin, ist wegen der Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder angeklagt Foto: dpa | Christian Charisius

Block-Prozess: Befangenheitsantrag abgelehnt

Der Prozess um die Entführung der beiden jüngsten Kinder der Hamburger Unternehmerin Christina Block (52) kann wie geplant weitergehen: Das Landgericht wies einen Befangenheitsantrag zurück, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der Verteidiger eines Mitangeklagten hatte den Antrag am dritten Verhandlungstag gestellt, nachdem die Strafkammer die Aussetzung des Verfahrens abgelehnt hatte. 

Ein Befangenheitsantrag sei nur dann begründet, wenn ein Grund vorliege, der geeignet sei, Misstrauen in die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen, erklärte eine Gerichtssprecherin. Dafür reiche es nicht aus, dass die Kammer einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens abgelehnt hat. Anders verhält es sich nur dann, wenn die Entscheidung beziehungsweise deren Begründung völlig abwegig ist oder sogar den Anschein der Willkür erweckt. Dieser Fall liege aber nicht vor. Über den Befangenheitsantrag haben ausschließlich Richter einer anderen Kammer entschieden. 

Kammer hatte Aussetzung abgelehnt

Einige Verteidiger hatten den Antrag auf Aussetzung des Verfahrens (dann wäre der Prozess geplatzt) mit einer größeren Menge neuer Akten begründet, die sie zunächst lesen müssten. Außerdem hatten sie Einsicht in die Akten zu einem Ermittlungsverfahren gegen den Vater der beiden Kinder gefordert. Die Kammer hatte die Aussetzung abgelehnt mit der Begründung, dass die für den Entführungsfall wesentlichen Akten aus dem anderen Verfahren bereits vorliegen, dafür bedürfe es nicht der Hinzuziehung des Parallelverfahrens gegen den Vater.


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Der Prozess gegen die Unternehmerin geht damit nach der Sommerpause am 15. August weiter. Christina Block soll zusammen mit einem 63-jährigen Anwalt aus dem familiären Umfeld den Auftrag erteilt haben, ihre beiden Kinder der Obhut des ebenfalls sorgeberechtigten Vaters zu entziehen. Laut Anklage waren die damals 10 und 13 Jahre alten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 von mehreren Männern gewaltsam ihrem in Dänemark lebenden Vater entrissen und nach Deutschland gebracht worden. 

Kinder nach wenigen Tagen zurück zum Vater

Bei der Mutter blieben der Junge und das Mädchen nur wenige Tage, weil das Hanseatische Oberlandesgericht aufgrund eines Eilantrags des Vaters entschied, dass ihm die Kinder zurückgegeben werden müssen. Es gibt fünf weitere Angeklagte in dem Verfahren um die Entführungsaktion.

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In einer mehrstündigen Aussage am 25. Juli bestritt Block die Vorwürfe: „Ich habe die Entführung an Silvester nicht in Auftrag gegeben.“ Sie habe davon auch nichts gewusst, sagte sie vor Gericht. Dass sie ihre Kinder am Neujahrstag 2024 auf einem Hof bei Karlsruhe in Empfang nehmen konnte, sei für sie selbst überraschend gewesen. Nach Aussage ihrer Verteidiger hatten die Entführer aus eigenem Antrieb gehandelt, in der Hoffnung auf spätere Bezahlung. (dpa/mp)

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