76 Seiten! Christina Block kündigt umfangreiche Aussage an
Dritter Verhandlungstag: Am Freitag wird der Prozess um die Entführung der beiden jüngsten Block-Kinder fortgesetzt, voraussichtlich mit der Aussage der angeklagten Mutter Christina Block – allseits mit Spannung erwartet. Wird sie ihre verstorbene Mutter als Auftraggeberin der Kidnapper beschuldigen, so wie ihr Verteidiger Otmar Kury? Zuvor muss das Gericht aber noch über einen Antrag mehrerer Anwälte auf die Aussetzung des Verfahrens entscheiden. Sollten sie damit Erfolg haben, wäre der gesamte Prozess geplatzt.
Wenn die Kammer den Antrag auf Aussetzung allerdings ablehnt, womit viele Beobachter rechnen, dann würde der dritte Prozesstag vermutlich vollständig für eine stundenlange Einlassung der Christina Block beansprucht werden: Ihr Verteidiger Ingo Bott kündigt an, dass seine Mandantin eine 76 Seiten lange Aussage verlesen werde.
Christina Block hat eine Beteiligung an der Entführung ihrer beiden jüngsten Kinder in der Silvesternacht 2023 immer bestritten. Sie habe erst am Neujahrstag davon erfahren. Damals habe sie in einem Zimmer des familieneigenen Elysee-Hotels eine Geschenkebox mit einem Prepaid-Handy gefunden. Über dieses Handy habe sie von den Entführern erfahren, dass diese die Kinder aus Dänemark geholt hätten. Sie hätten ihr die Anweisung erteilt, zu einem Bauernhof nahe Pforzheim zu fahren, wo sie ihre Kinder später von maskierten Männern in Empfang genommen habe.

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Verteidiger Otmar Kury hatte erklärt, die verstorbene Mutter von Christina Block habe die Entführung ihrer Enkelkinder vor Verzweiflung in Auftrag gegeben und bezahlt, ohne Ehemann und Tochter einzuweihen. Monate nach ihrem Tod hätten die Kidnapper den Auftrag dann in der Silvesternacht erfüllt.
Verteidiger: „Wahrheit kommt ans Licht“
Blocks zweiter Verteidiger Ingo Bott erklärt, dass „die öffentliche Vorverurteilung in sich zusammenfallen dürfte, wenn endlich Frau Block gehört wird und die Wahrheit ans Licht kommt“. Er hatte neben der Großmutter eine weitere Version ins Spiel gebracht, wonach die Entführer auf eigene Faust gehandelt haben könnten, in der Hoffnung auf spätere Bezahlung. Es sei zu befürchten, so Bott, dass mit fortlaufender Dauer des Prozesses „insbesondere die 14-jährige Tochter von Frau Block weiter gegen ihre Mutter aufgehetzt wird“. Gegen den Ex-Mann seiner Mandantin teilt der Verteidiger aus: „Das Verfahren ist nicht für eine persönliche Vendetta eines in Hamburg gescheiterten Vaters gedacht.“
Die Staatsanwaltschaft hingegen wirft Christina Block vor, die Entführung der Kinder zusammen mit dem ebenfalls angeklagten Familienanwalt geplant und bei der israelischen Firma Cyber Cupula in Auftrag gegeben zu haben.
Hintergrund ist ein eskalierter Krieg um das Sorgerecht für die inzwischen 14 Jahre alte Tochter und den 12 Jahre alten Sohn. Beide Kinder waren im August 2021 nach einem Wochenendbesuch bei ihrem Vater Stephan Hensel nicht aus Dänemark zurückgekehrt – ein Verstoß des Vaters gegen die Umgangsregelungen. Christina Block bekam daraufhin vom Hamburger Oberlandesgericht das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen, was die dänischen Behörden nach mehreren Gesprächen mit den Kindern aber nicht umsetzten. Der Sohn und die Tochter hatten ihre Mutter als hart und streng geschildert, bei Fehlverhalten gäbe es auch Schläge auf den Hinterkopf.
Tochter will öffentlich aussagen
Hensel wurde bei der Entführung in der Silvesternacht niedergeschlagen und tritt als Nebenkläger im Prozess gegen seine Ex-Frau auf. Auch die beiden entführten Kinder waren zunächst als Nebenkläger zugelassen, was einige Verteidiger erfolgreich anfochten und eine Aussetzung des Verfahrens beantragten. Begründung: Gegen Hensel ist in Hamburg weiterhin ein Verfahren wegen Kindesentzuges anhängig und die Kinder könnten in Interessenskonflikte geraten, wenn sie als Nebenkläger gegen ihre Mutter auftreten und später im Verfahren gegen den Vater aussagen sollen. Ob die Kinder Nebenkläger sind oder nicht, spielt für ihre Aussagen als Zeugen im Entführungsprozess keine Rolle. Aber: Anders als Zeugen hätten sie als Nebenkläger Anspruch auf Anwälte und Akteneinsicht.
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Das dänische Familiengericht sollte bis Freitag prüfen, ob die Rolle als Nebenkläger dem Kindeswohl entspricht. Die Tochter hatte über ihren Anwalt bereits ankündigen lassen, dass sie gegen ihre Mutter aussagen möchte, möglichst auch öffentlich. Ob die Öffentlichkeit angesichts ihres Alters ausgeschlossen wird, entscheidet die Kammer. Nach dem dritten Verhandlungstag geht das Gericht in eine dreiwöchige Sommerpause, der Prozess wird am 15. August fortgesetzt.
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