Hamburger CDU fordert: Handyverbot an Hamburgs Grundschulen!
Wie viel Smartphone darf Schule sein? Diskussionen über ein mögliches Handy-Verbot an Schulen waren in den vergangenen Monaten allgegenwärtig, auch in Hamburg. Jetzt will auch die CDU mitsprechen: Unter dem Titel „Handys und Notebooks weg – geht es dann allen besser?“ lud die Fraktion am Dienstag zum „Werkstattgespräch“ in den Kaisersaal des Hamburger Rathauses.
Mehr als 60 Vertreter:innen aus den verschiedensten gesellschaftlichen Bereichen waren dafür gekommen. Viele von ihnen zeigten sich besorgt über die unkontrollierte Smartphone-Nutzung an Schulen und äußerten den Wunsch nach mehr Gesetzen zur Regulation.
Medienkompetenz als Schulfach?
„Die private Nutzung digitaler Endgeräte soll an Grundschulen untersagt werden, um eine Lernatmosphäre zu ermöglichen und soziale Kontakte zu stärken. An den weiterführenden Schulen braucht es verbindliche, nach Jahrgangsstufen ausgerichtete Nutzungsregeln, die von der Behörde klar als Handreichung oder besser als Konkretisierung im Schulgesetz festgehalten werden müssen“, meinte Birgit Stöver, die bildungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion.
Außerdem brauche es innerhalb der Schule mehr Aufklärung bezüglich Medienkompetenz, gegebenenfalls sogar ein Schulfach, das diese lehrt, betonte Stöver weiter.
Fast 300.000 Jugendliche in Deutschland von krankhafter Nutzung sozialer Medien betroffen
Prof. Dr. med. Rainer Thomasius, ehemaliger ärztlicher Leiter des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (DZSKJ) am Universitätsklinikum Eppendorf, befürwortete diesen Ansatz: „Über eine Million Mädchen und Jungen im Alter zwischen zehn und 17 Jahren in Deutschland weisen eine riskante Nutzung sozialer Medien auf, fast 300.000 sogar eine krankhafte Nutzung. Hamburg bildet hier keine Ausnahme. Die Auswirkungen auf die psychische und körperliche Gesundheit dieser Kinder und Jugendlichen sind wissenschaftlich belegt.“
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Gero Tuttlewski, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, sagte dazu: „Das Hamburger Schulgesetz sollte aus Gründen der Rechtssicherheit für alle Beteiligten (Lehrer, Schüler, Eltern) um eine Regelung zur Nutzung digitaler Endgeräte in Schulen ergänzt werden. Mit bloßen Empfehlungen, wie von der Schulsenatorin aktuell angekündigt, wird man dieses Ziel nicht erreichen. Die wesentlichen Fragen zur Nutzung digitaler Endgeräte sollten für ganz Hamburg im Schulgesetz beantwortet und gleichzeitig der verbleibende Regelungsspielraum für die Hausordnungen der Schulen näher konkretisiert werden“, so Tuttlewski. (mg)
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