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Bundespolizei (Symbolfoto) Foto: picture alliance / Fotostand | Fotostand / Reiß

Frau verliert Handy in Hamburg – und hat dann großes Glück

Glück im Unglück: Eine 38 Jahre alte Frau verlor am Freitagnachmittag ihr Smartphone im Wert von 1000 Euro im Bereich der Barnerstraße in Ottensen – kurz darauf hielt sie es wieder in den Händen.

Um kurz vor 16 Uhr betrat die Frau das Bundespolizeirevier Altona und meldete den Verlust. Doch noch während der Beamte dabei war, den Sachverhalt aufzunehmen, meldete sich der Partner der 38-Jährigen bei der Frau und sagte ihr, dass sich eben eine Person bei ihm gemeldet und angegeben habe, das verlorene Handy gefunden zu haben – der Finder muss in der Anrufliste eine der oberen Nummern gewählt und dabei zufällig den Partner der Frau gewählt haben.

Bundespolizei lobt Finder

Kurz darauf erschien der ehrliche Finder (41) in der Wache und übergab der Frau ihr Smartphone. Die Bundespolizei lobte das Verhalten des Mannes. Sprecher Woldemar Lieder: „Der Finder hat sich in diesem Fall absolut korrekt und vorbildlich verhalten.“

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Der Bundespolizist klärt aus aktuellem Anlass über die Rechtslage auf: Wer etwas findet und an sich nimmt, muss dies per Gesetz dem Eigentümer anzeigen, so Lieder. Ist dieser nicht ersichtlich, müsse der Fund der Behörde oder zum Beispiel der Polizei angezeigt werden. „Wer seinen Fund nicht meldet, sondern einbehält, macht sich strafbar. Unterschlagung, auch die Fundunterschlagung, ist ein Vergehen.“ (dg)

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