Strandkörbe an einem Ostseestrand in Mecklenburg-Vorpommern. Foto: dpa

Bis zu 1000 Euro Strafe! Wildcampen am Ostseestrand kann teuer werden

Direkt am Strand zu übernachten, das ist für viele ein Traum. Erlaubt ist das in Mecklenburg-Vorpommern aber nicht. Wildcampern in Warnemünde und auf Rügen drohen teils heftige Strafen.

Meeresrauschen im Ohr, Sand unter dem Haupt: Wer in Mecklenburg-Vorpommern am Ostseestrand schläft, muss sich darauf einstellen, einen Albtraum zu erleben. „Das Zelten an den Stränden im Urlaubsland Mecklenburg-Vorpommern ist nicht erlaubt“, erklärte die Sprecherin des Tourismusverbands Mecklenburg-Vorpommern, Katrin Hackbarth.

Feuer machen kostet extra

Gerade in den Sommerferien komme das Campen am Strand aber trotz Verbots immer wieder vor. An den Stränden wie etwa Warnemünde, die zur Hansestadt Rostock gehören, behalten Strandvögte im Blick, ob sich Gäste an die Anordnung halten. Als Angestellte beim kommunalen Ordnungsamt können sie laut Sprecherin auch Bußgelder verhängen. 

Ab 100 Euro werden dann fällig. „Es können aber auch schnell größere Summen werden, wenn zum Beispiel weitere Vergehen wie Feuermachen hinzukommen.“ Das Verbot gilt, weil die Strände laut Tourismusverband schützenswerte Bereiche sind. Aber es gibt auch legale Möglichkeiten: In einem buchbaren Schlafstrandkorb etwa können Menschen in Mecklenburg-Vorpommern völlig legal unter freiem Himmel übernachten. 

Regelmäßig Wildcamper in Rostock

Menschen, die dagegen Zelte, Wohnwagen oder Wohnmobile an den Badestränden in Rostock aufstellen, müssen je nach Einzelfall sogar mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 1000 Euro rechnen, wie eine Sprecherin der Stadt Rostock sagt. Geregelt ist das über die Strandsatzung der Stadt. „Gerade in den Sommermonaten stellt der kommunale Ordnungsdienst regelmäßig das unerlaubte Aufstellen von Zelten fest.“

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Auch Frischluftfans, die im Ostseebad Binz fernab von Campingplätzen unerlaubt ihr Zelt am Strand aufbauen, müssen laut Strandsatzung mit einer Geldbuße von bis zu 1000 Euro rechnen. Menschen, die in einer Strandmuschel oder einer ähnlichen beweglichen Unterkunft nächtigen, können ebenfalls bestraft werden – wenn sie dabei ertappt werden. (dpa)

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