as Gebäude des Landgerichts in Schwerin.

Am Landgericht Schwerin wurde am Mittwoch ein 59-jähriger Mann wegen Schwarzarbeit zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt (Symbolfoto). Foto: dpa/Jens Büttner

Mann muss wegen Schwarzarbeit mehr als ein Jahr in Haft

Wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt hat das Landgericht Schwerin einen 59-jährigen Mann zu einer Haftstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt. Weil er vorbestraft sei, gegen Bewährungsauflagen verstoßen habe und ihm keine günstige Sozialprognose gestellt werde, habe die Strafe nicht erneut zur Bewährung ausgesetzt werden können, erklärte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft, die zwei Jahre und neun Monate Gefängnis beantragt hatte, als auch der Verteidiger, der auf Bewährung plädiert hatte, kündigten an, Rechtsmittel zu prüfen. Dafür werde die schriftliche Urteilsbegründung abgewartet, hieß es. 

Nach Angaben des Gerichts hatte der Verurteilte 2017 und dann noch einmal 2018 Transportfirmen gegründet, die als Sub-Sub-Unternehmen Möbel und Haushaltsgeräte renommierter Handelsketten auslieferten. Als „Strohgeschäftsführer“ hätten Bekannte und Familienmitglieder fungiert. Zeugenaussagen hätten jedoch klar bestätigt, dass alle Fäden in Händen des heute 59-Jährigen lagen. „Er wurde als Chef und Macher bezeichnet“, sagte der Richter. 

Verschleierung der Schwarzarbeit 

Mitarbeiter seien vielfach bar bezahlt, Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt worden. „Die Stundenzettel waren Fake“, konstatierte der Richter. Zur Verschleierung der Schwarzarbeit seien Scheinrechnungen ausgestellt worden. Das Gericht sah Rechtsverstöße in 23 Fällen als erwiesen an. „Der Verdacht, dass es mehr gekaufte oder selbst gefertigte Rechnungen gab, liegt nahe“, sagte der Richter. 

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Die nachgewiesene Schadenssumme wurde mit rund 300.000 Euro angegeben. In der Anklage war ein doppelt so hoher Gesamtbetrag genannt worden.

Das Gericht ordnete die Einziehung der rund 300.000 Euro an, allerdings seien beide Firmen insolvent. Eine hatte 2018 ihre Tätigkeit beendet, die Folgefirma dann Ende 2019. Laut Gericht hatte es 2020 dann erste Durchsuchungen gegeben. (dpa/mp)

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