Streit um Fehmarnbelttunnel nach Dänemark – Gericht hat entschieden
Die Bauarbeiten für den Fehmarnbelttunnel nach Dänemark laufen, aber um die Schienenanbindung auf deutscher Seite gab es Streit. Jetzt hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das Bundesverwaltungsgericht hat acht Klagen gegen die Hinterlandanbindung des Fehmarnbelttunnels zwischen Deutschland und Dänemark abgewiesen. Die Planungen des Eisenbahn-Bundesamtes für die Bahntrasse von der Halbinsel Wagrien nach Puttgarden seien nicht zu beanstanden, entschied das Gericht in Leipzig.
Fehmarn sah große Risiken
Der 11,5 Kilometer lange Abschnitt soll Fehmarnbelt und Fehmarnsund miteinander verbinden. Die Stadt und der Wasserbeschaffungsverband Fehmarn hatten ebenso dagegen geklagt wie mehrere Freizeit- und Tourismusunternehmen.

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Sie befürchten unter anderem eine Beeinträchtigung des Tourismus auf der Insel durch Lärm und Erschütterungen. Fehmarn sah seine Anerkennung als Seebad bedroht und der Verband die Trinkwasserversorgung der Insel durch den Bau gefährdet.
Projekt erfüllt die gesetzlichen Vorgaben
Die Bundesrichter folgten den Argumenten der Kläger nicht. Das Vorhaben entspreche den gesetzlichen Vorgaben, entschied der 7. Senat. Die Grenzwerte für Lärm würden eingehalten und auch die Trinkwasserversorgung der Insel sei nicht gefährdet.
Der Fehmarnbelttunnel soll ab 2029 die deutsche Ostseeinsel Fehmarn und die dänische Insel Lolland verbinden. Der Eisenbahn- und Autotunnel ist 18 Kilometer lang. Der Bau ist im Gange. Die Fahrtzeit von Hamburg nach Kopenhagen mit dem Zug soll durch das Milliardenprojekt auf rund zweieinhalb Stunden verkürzt werden.
Fehmarnsundtunnel soll Verkehrsströme aufnehmen
Die Bundesrepublik ist vertraglich verpflichtet, die Verkehrsanbindung auf deutscher Seite sicherzustellen. Anfänglich war vorgesehen, den Bahnverkehr über die bestehende Fehmarnsundbrücke aus den 1960er Jahren rollen zu lassen. Sie wird dafür elektrifiziert. Inzwischen wird jedoch der Bau eines Tunnels durch den Fehmarnsund angestrebt, durch den Autos und Züge fahren sollen. Die Nutzung der Brücke gilt als Zwischenlösung.
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Dass die Hinterlandanbindung zum Fehmarnbelttunnel in zwei Schritten umgesetzt werden soll, entspricht nach Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichts dem Staatsvertrag, den Deutschland und Dänemark für den Tunnelbau geschlossen haben. Die gesamte Hinterlandanbindung ist nach Angaben der Deutschen Bahn insgesamt 88 Kilometer lang und reicht von Puttgarden auf Fehmarn bis Lübeck.
Auf Fehmarn waren im Mai 2024 die alten vorhandenen Gleise komplett abgebaut worden, sodass neue verlegt werden können. Denn anstatt wie bisher auf einem Gleis sollen die Züge dann auf einer zweigleisigen Strecke fahren. Nur die Brücke soll eingleisig bleiben. Wegen der Bauarbeiten für die Schienenanbindung des Ostseetunnels nach Dänemark ist der Zugverkehr zwischen Neustadt in Holstein und Fehmarn seit August 2022 eingestellt. (dpa/mp)
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