Immer mehr Hamburger erhalten laut den Mietervereinen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. (Symbolbild)

Immer mehr Hamburger erhalten laut den Mietervereinen eine Kündigung wegen Eigenbedarfs. (Symbolbild) Foto: picture alliance / dpa Themendienst | Christin Klose

Eigenbedarf: Illegale Kündigungen immer häufiger – Verbände schlagen Alarm

Es ist der Albtraum eines jeden Mieters: Eigenbedarfskündigung! Doch immer mehr davon sind laut den größten Hamburger Mietervereinen nur vorgetäuscht – dagegen vorzugehen ist allerdings schwierig, viele Vermieter kommen deshalb damit durch. Jetzt gibt es einen neuen Vorstoß.

„Unlautere Vermieter nutzen die schwierige Lage auf dem Wohnungsmarkt, um bei einer Neuvermietung deutlich höhere Mieten zu realisieren und so ihren Gewinn zu steigern“, fasst Andreas Breitner, Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen (VNW), das Problem zusammen. Dafür nutzten sie illegalerweise die Eigenbedarfskündigung.

Gegen Täuschung bei Eigenbedarf: VNW fordert neues Gesetz

Bislang ist es laut Breitner für Mieter schwierig, sich gegen diesen gefälschten Eigenbedarf zu wehren. „Das liegt an der zeitlichen Abfolge“, erklärt er. „Der Mieter kann den Missbrauch erst nach seinem Auszug feststellen. Bei einer mit einem erneuten Umzug verbundenen Rückkehr in die Wohnung entsteht dadurch unverhältnismäßig hoher Aufwand. In der Folge kommen Vermieter mit dem Missbrauch des Rechts auf Eigenbedarf meist durch.“


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Der VNW fordert daher ein neues Gesetz, mit dem Mieter in solchen Fällen Geld von ihren früheren Vermietern verlangen können. „Mieter müssen dauerhaft einen Anspruch auf die Summe haben, die der Vermieter bei einem neuen Mietvertrag zusätzlich einnimmt“, schlägt Breitner vor. „Für unredliche Vermieter steigt so das Risiko, hohen Schadensersatz leisten zu müssen. Damit sinkt der Anreiz, zu täuschen.“

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Unterstützung bekommt Breitner dabei von den Mietervereinen in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. So ein Gesetz sei überfällig, heißt es in einem gemeinsamen Statement. „Wenn Mieter:innen es nach einer Kündigung wegen Eigenbedarf auf einen Prozess ankommen lassen, gewinnen sie oder erzielen Vergleiche in mehr als der Hälfte der Fälle“, sagt Rolf Bosse, Chef vom Mieterverein zu Hamburg. „Doch über 90 Prozent trauen sich den Rechtsweg gar nicht erst zu. Eine Reform würde nicht nur Missbrauch eindämmen, sondern das Vertrauen ins Mietrecht stärken.“

Bereits Ende vergangenen Jahres sah der Mieterverein zu Hamburg bei vier von fünf Anfragen „deutliche Hinweise“, dass der Eigenbedarf eigentlich nur vorgeschoben sei. Manche Wohnungen würden zum Beispiel nach der Kündigung direkt wieder auf Wohnungsportalen auftauchen. Die Mietervereine fordern zudem, dass die Vermieter ihren Eigenbedarf strenger begründen müssen, der für den Eigenbedarf infrage kommende Personenkreis eingeschränkt wird und eine Eigenbedarfskündigung nach einem Wohnungskauf gar nicht erst möglich ist.

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