Hamburg Airport Helmut Schmidt

Der Flughafen Hamburg (Symbolbild). Foto: picture alliance/dpa/Marcus Brandt

Warnstreik am Flughafen Hamburg: Diese Bereiche sind betroffen

Warnstreik am Hamburger Flughafen: Seit Dienstagmorgen haben die Beschäftigten der Instandhaltung am Airport ihre Arbeit niedergelegt. Sie wollen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes bezahlt werden – so wie alle anderen Beschäftigten des Flughafens auch. Der Warnstreik geht noch bis Mittwochabend.

Die Gewerkschaft Verdi hat die Beschäftigten der Real Estate Maintenance GmbH (RMH) am Flughafen Hamburg von Beginn der Frühschicht am 13. Mai bis einschließlich Ende der Nachtschicht am 14. Mai 2025 zum Warnstreik aufgerufen. Hintergrund des Warnstreiks sind die gescheiterten Tarifverhandlungen mit der Geschäftsführung am 25. April.

Warnstreik am Hamburger Flughafen – keine Auswirkung auf den Flugverkehr

Die rund 180 Beschäftigten der RMH – darunter Elektriker, Schlosser, Gas- und Wasserinstallateure, Tischler, Gärtner, Straßen- und Tiefbauer sowie weitere Gewerke – sorgen für die Instandhaltung der Gebäude und Anlagen des Flughafens Hamburg.

Nach Auskunft des Flughafens wird der Warnstreik keinerlei Auswirkung auf den Flugverkehr haben. Nach aktueller Einschätzung seien auch keine weiteren betrieblichen Einschränkungen zu erwarten, erklärte ein Sprecher gegenüber der MOPO.

Laut Verdi werden die Beschäftigten der RMH nach einem Haustarifvertrag vergütet, der unter dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) liegt, nach dem die übrigen Beschäftigten des Flughafens bezahlt werden. Die Gewerkschaft fordert eine Tabellenanhebung um 450 Euro bei einer Laufzeit von zwölf Monaten sowie eine weitere Angleichung an die Regelungen des TVöD. Dazu gehören Krankengeldzahlungen und Erschwerniszuschläge.

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Die Arbeitgeberseite hat eine Lohnerhöhung um 3,7 Prozent – mindestens jedoch 135 Euro – zum 1. April angeboten. Dazu eine weitere Anhebung um 2,8 Prozent zum 1. Juni 2026 bei einer Laufzeit von 27 Monaten.

Die Tarifkommission hat das Angebot als unzureichend abgelehnt. (mp)

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