Hamburger Musikerin wegen Terror-Unterstützung vor Gericht
Im Dezember des vergangenen Jahres sorgte eine Hamburger Sängerin mit einem Video eines Tattoos für viel Aufruhr: Die 43-Jährige hatte sich ein antisemitisches, durch das Bundesinnenministerium verbotenes Symbol stechen lassen. Nun muss sich die Sängerin deswegen vor Gericht verantworten – und wegen weiterer Vorwürfe.
„Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in zehn Fällen“, so lautet der Vorwurf gegen Nina L., eine Hamburger Musikerin. Die 43-Jährige soll Parolen und Symbole auf ihren öffentlichen Social-Media-Accounts gepostet haben, die vom Bundesinnenministerium als Kennzeichen der Terrororganisation Hamas eingestuft wurden. Solche Kennzeichen zu verwenden, ist daher strafbar.
Hamas-Kennzeichen auf sozialen Medien gepostet
Laut Anklage soll L. unter anderem am 8. September des vergangenen Jahres einen Beitrag mit der verbotenen Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ auf Facebook gepostet haben. Dieselbe Parole soll sie auch gerufen haben, als sie am 12. Oktober 2024 während einer Schlusskundgebung einer pro-palästinensischen Demonstration eine Rede gehalten hat.
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Besonders viel Aufmerksamkeit erregte die Musikerin aber durch ein auf X geteiltes Video eines frisch gestochenen Tattoos auf ihrer Wade: Das Tattoo hat die Form eines auf dem Kopf stehenden roten Dreiecks – ein Symbol, das die Hamas nutzen soll, um Feinde zu markieren. Das Tattoo-Studio hatte damals ausdrücklich beteuert, nichts von der Bedeutung des Motivs gewusst zu haben.
Der Prozess gegen L. beginnt am Freitagmorgen um 9 Uhr vor dem Amtsgericht Altona. (mp)
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