Mitbewohner erstochen: 38-Jähriger zu langer Haftstrafe verurteilt
Im Juli hat ein Mann in Dulsberg auf seinen Mitbewohner eingestochen. Der Mann erlitt schwere Verletzungen, denen er noch am Tatort erlag. Am Freitag ist das Urteil gegen den 38-Jährigen gefallen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 38-Jährige am 1. Juli vergangenen Jahres im Stadtteil Dulsberg seinen Mitbewohner mit einem Messerstich in den Hals heimtückisch ermordet hat. Die Staatsanwaltschaft hatte eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes für den Angeklagten gefordert. Der Verteidiger beantragte eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren wegen Totschlags.
Dem Mitbewohner die Halsschlagader durchtrennt
Am späten Abend der Tat kurz nach 23 Uhr hatte der 38-Jährige nach Angaben des Richters an die Zimmertür seines Mitbewohners geklopft und ihn auf einen Vorfall am Morgen angesprochen. Dabei sei es wahrscheinlich wieder um die Zimmerlautstärke gegangen. Das Opfer war erst um 22 Uhr von der Arbeit in dem Imbiss zurückgekommen. Dann soll er plötzlich mit einem Messer in den Hals des ebenfalls 38 Jahre alten Mannes gestochen haben.

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Als sich der Verletzte wegdrehte, soll ihm der Angeklagte noch zwei Stiche in den Hinterkopf versetzt haben. Dem Mitbewohner wurde die Halsschlagader durchtrennt, er starb noch am Tatort. Die Polizei nahm den Täter in der Wohnung fest.
„Das ist ein furchtbarer Tod, der einen ratlos zurücklässt“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. „Warum musste er sterben? Eine Antwort haben wir nicht bekommen.“ Der Angeklagte habe sich schweigend verteidigt und es gab keine Zeugen. Daher wisse man nicht, warum der Angeklagte unvermittelt auf seinen Mitbewohner eingestochen habe.
„Wahrscheinlich weil er seine Ruhe haben wollte, beschloss er, ihn zu töten“, sagte der Richter. Das Opfer habe nicht den Hauch einer Überlebenschance gehabt. Der Angeklagte sei jedoch voll schuldfähig. Ein Sachverständiger habe kein psychisches Krankheitsbild feststellen können. Auch an der Täterschaft bestehe kein Zweifel, die Beweislage sei erdrückend. „Der Angeklagte handelte heimtückisch, da er die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers ausgenutzt hat“, sagte der Richter. Nach der Tat hatte sich der Angeklagte widerstandslos festnehmen lassen.
Männer wohnten in Zweck-WG
Der Angeklagte und das Opfer wohnten zusammen mit einem dritten Mann in einer Art Zweck-WG in einem Mehrfamilienhaus. Schon in der Vergangenheit war es zwischen dem Beschuldigten und dem später getöteten Mann zu Konflikten gekommen, die aus dem Zusammenleben resultierten. So habe sich der Angeklagte über Dreck im Bad und die Zimmerlautstärke seines Mitbewohners beschwert.
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Der Verurteilte ist bereits wegen Diebstahls und Körperverletzung vorbestraft. Ein Hinterbliebener des Opfers trat im Prozess als Nebenkläger auf. (dpa/mp)
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