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Gänsemarkt
  • Der Gänsemarkt verwandelt sich vor Weihnachten in ein idyllisches Dorf aus Lebkuchenhäusern.
  • Foto: Hamburger Weihnachtsmarktbetriebe

Weihnachtlicher Gänsemarkt: Ganz aus Lebkuchen

Mitten im Zentrum der Hamburger Innenstadt verwandelt sich ein namhafter Platz in ein idyllisches Dorf aus Lebkuchen-Häuschen. Vom 17. November bis 23. Dezember lädt der „Weihnachtliche Gänsemarkt“ wieder zum gemütlichen Stelldichein.

Wenn dann die kleinen und großen Besucher aus Nah und Fern an den Verkaufsständen entlang schlendern, werden sie sich wie Hänsel und Gretel fühlen. Alle weihnachtlichen Waren, von Kunsthandwerk über Dekoartikel bis hin zu Speisen und Getränken, werden von Pfefferkuchen-Häuschen aus feilgeboten. Jedes liebevoll gestaltet, heimelig beleuchtet und vom Sockel bis zum Dach mit seiner ganz individuellen Note versehen. 

Obwohl alle Stände ausschließlich aus Holz und anderen Naturmaterialien bestehen – mit ihren so täuschend echten Lebkuchen-Elementen und den wie Zuckerguss wirkenden Verzierungen sehen sie zum Anbeißen aus. Das findet sicherlich auch der Dichter Gotthold Ephraim Lessing, dessen überlebensgroßes Bronze-Denkmal in die Szenerie eingebunden wird. Wie das Oberhaupt thront die Skulptur inmitten des Dorfes, während unter ihr leuchtende Kinderaugen, verführerische Düfte und geselliges Markttreiben die nahende Weihnacht verkünden.

Da Lessing die ohnehin zentrale Figur des Gänsemarkts darstellt, platzieren wir ihn auch in den Mittelpunkt unseres kulturellen Rahmenprogramms. So gibt es beispielsweise mit Zitaten versehene Texttafeln, die zu einem literarischen Rundlauf um seinen Sockel einladen.

Öffnungszeiten

18. November bis 24. Dezember 2021, (außer 20.11.) täglich von 11 bis 21 Uhr – Gastronomie bis 23 Uhr

Bitte beachten Sie, dass der gesamte weihnachtliche Gänsemarkt aufgrund der in Hamburg geltenden Corona-Eindämmungsverordnung nur mit einem Nachweis über Ihren vollständigen Impfschutz oder über Ihre Genesung besucht werden kann. Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind von dieser Einschränkung befreit.