• Sprint-Weltmeister Christian Coleman bei der WM in Doha 2019
  • Foto: imago images/Laci Perenyi

Weltmeister verpasst Olympia: Dopingvergehen: Sprint-Star darf nicht nach Tokio

Auch wenn er nicht wirklich des Dopings überführt wurde, darf Sprint-Weltmeister Christian Coleman trotz eines Verstoßes gegen die Dopingregeln nicht an den Olympischen Spielen in Tokio teilnehmen. Der 25-Jährige hatte eine Strafe wegen Verstößen gegen die Meldepflicht für Dopingkontrollen über 24 Monate erhalten.

Der Internationale Sportgerichtshof hat der Berufung des US-Athleten nun teilweise stattgegeben. Wie der Cas am Freitag mitteilte, wird die Sperre von 24 auf 18 Monate reduziert und gilt ab dem 14. Mai 2020: Sie läuft damit jedoch erst nach den Tokio-Spielen vom 23. Juli bis 8. August ab, womit Coleman die Chance verpasst, in die Fußstapfen von Superstar Usain Bolt zu treten.

Olympia: Strafe für Sprinter Coleman reduziert – trotzdem keine Olympiateilnahme

Coleman hatte 2019 bei der WM in Doha bei seinem Titelgewinn in 9,76 Sekunden über 100 Meter die schnellste Zeit weltweit seit fünf Jahren gerannt. Zudem war er damit fünf Hundertstelsekunden schneller als der jamaikanische Superstar Bolt bei den Olympischen Spielen 2016 in Rio de Janeiro. Außerdem holte Coleman mit der US-Staffel ebenfalls WM-Gold.

„Ich weiß zu schätzen, dass die Cas-Richter korrekt festgestellt haben, dass ich ein sauberer Athlet bin“, sagte Coleman in einer Stellungnahme. „Ich bin aber natürlich enttäuscht, die Olympischen Spiele zu verpassen.“

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Die unabhängige Integritätskommission (AIU) des Weltverbandes World Athletics hatte eine Zwei-Jahres-Sperre wegen drei verpasster Dopingtests innerhalb eines Jahres bis zum 13. Mai 2022 verhängt. Der Cas bestätigte zwar einen Verstoß von Coleman gegen Anti-Doping-Regeln von World Athletics, sah „den Grad der Fahrlässigkeit des Athleten“ aber als geringer an, als in der angefochtenen AIU-Entscheidung festgestellt worden war, hieß es in der Cas-Mitteilung.

Keine Teilnahme in Tokio: Sprint-Weltmeister Coleman wegen Dopingverstoß nicht dabei

Die AIU begrüßte den Cas-Spruch trotz der Reduzierung der Sperre um sechs Monate. Wie die Integrationskommission mitteilte, hätte das Sportgericht die Behauptung von Coleman, während des 60-minütigen Testfensters am 9. Dezember 2019 von einem Einkaufsbummel rechtzeitig nach Hause zurückgekehrt zu sein, ebenfalls als „unhaltbar“ zurückgewiesen. Der Cas wichtete den Grad der Schuld aber anders.

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„Unangekündigte Dopingkontrollen außerhalb von Wettkämpfen sind ein Grundpfeiler des Welt-Anti-Doping-Codes und nur mit einer strikten Durchsetzung der Anforderungen an den Aufenthaltsort möglich“, erklärte AIU-Chef Brett Clothier. Die Entscheidung bestätige, dass die Athleten ihre Anwesenheit für Tests ernst nehmen müssten: „Es reicht nicht, dass die Athleten sich in der Nähe eines angegebenen Ortes aufhalten und sich darauf verlassen, vom Dopingkontrolleur angerufen zu werden“. (sid/abin)

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