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  • Jerome Boateng (hinten) muss sich im Dezember wegen des Verdachts auf Körperverletzung vor dem Amtsgericht München verantworten.
  • Foto: imago images/ULMER Pressebildagentur

Verdacht auf Körperverletzung: Bayern-Star muss vor Gericht

Jérôme Boateng (32) muss sich am 10. Dezember wegen Körperverletzung vor dem Amtsgericht München verantworten. Das sagte ein Gerichtssprecher am Dienstag.

Die Seite Boatengs wollte zum gegenwärtigen Zeitpunkt auf Anfrage keine Stellungnahme abgeben. Die Verteidiger hatten laut Berichten von WDR und „Süddeutscher Zeitung“ aus dem vergangenen Jahr damals erklärt, dass es um einen privaten Sachverhalt gehe, der im Wesentlichen auf unbewiesenen Behauptungen Dritter beruhe.

Boateng soll Ex-Lebensgefährten verletzt haben

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Bayern-Star und Weltmeister von 2014 vorsätzliche Körperverletzung vor. Er soll seine Ex-Lebensgefährtin während eines Streits im Urlaub verletzt haben. Unter anderem geht es laut Gerichtssprecher auch um ein Video, das zu seiner Entlastung vorgelegt worden war.

Auf vorsätzliche Körperverletzung steht laut Gericht Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Bis zu einem Urteil gilt die Unschuldsvermutung. Die Anklage war laut Gerichtssprecher bereits im Februar 2019 zugestellt worden, im Dezember 2019 hatte das Gericht sie zugelassen. Die Terminierung hatte sich verzögert.

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Zum einen habe sich Boateng erst nach der Zustellung der Anklage geäußert, zum anderen hatten eingeschränkte Verhandlungsmöglichkeiten wegen der Corona-Pandemie zu Verzögerungen an den Gerichten geführt. (dpa)

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