Augsburgs Robert Gumny ist nicht entsetzt über den Investoren-Einstieg, sondern über die jüngste Niederlage beim Schlusslicht Schalke 04 (Foto: Uwe Kraft)

US-Firma zahlt Millionen: Bundesliga: Neuer Investor bei Abstiegskandidat

Der FC Augsburg hat einen finanzstarken Investor für sich gewonnen. Das Unternehmen Bolt Football Holdings um den Amerikaner David Blitzer ist mit 5,5 Millionen Euro beim Abstiegskandidaten eingestiegen und erhält dafür im Gegenzug 45 Prozent der Anteile in der ausgegliederten Aktiengesellschaft.

Dies berichten der „kicker“ und die „Augsburger Allgemeine“ unter Berufung auf das Handelsregister. Die Bolt Football Holdings ist demnach bereits im Februar als neuer Gesellschafter bei der Investorengruppe um Vereinspräsident Klaus Hofmann dazugekommen.

US-Unternehmen steigt mit 5,5 Millionen beim FC Augsburg ein

Die Hofmann-Gruppe hält weiterhin 99,4 Prozent der Aktien, der FC Augsburg e.V. ist mit 0,6 Prozent beteiligt. Hofmann selbst hat nach wie vor Anteile von rund 31 Prozent inne und bleibt alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Gesellschaft.

FC Augsburg: ein Investor kommt, zwei andere gehen

Im Zuge dessen haben sich zwei Investoren verabschiedet und ihre Aufsichtsratsplätze abgegeben, welche laut „kicker“ nicht nachbesetzt werden. Blitzer, Global Head beim börsennotierten Aktiengesellschaft Blackstone Group, und sein Unternehmen erhalten demnach keinen Platz im Aufsichtsrat, welcher nun nur noch aus dem Vorsitzenden Stefan Frederking, Investor Thilo Sautter und Ex-Spieler Jan-Ingwer Callsen-Bracker besteht.

Augsburg-Investor Blitzer hat Teams in den USA, England und Belgien

Blitzer ist bereits bei einigen Profi-Sportteams als Investor tätig. Der 51-Jährige ist Miteigner des NBA-Teams Philadelphia 76ers, bei den New Jersey Devils (NHL), bei Premier-League-Klub Crystal Palace und beim belgischen Erstligisten Waasland-Beveren.

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Augsburg verstärkt durch den Einstieg des US-Unternehmens seine Internationalisierungsstrategie und hofft auf eine stärkere Vermarktung im nordamerikanischen Raum. Der eingetragene Verein hat aufgrund der 50+1-Regel gegenüber der Aktiengesellschaft nach wie vor die Mehrheit inne.

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