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  • Für die Fans ist klar: 50+1 steht nicht zur Disposition.
  • Foto: WITTERS

Untersuchung läuft seit Juli 2018: 50+1: Kein Ende der Kartellamt-Prüfung in Sicht

Wer auf eine baldige Entscheidung gehofft hatte, wird enttäuscht: Ein schnelles Ende der Überprüfung der 50+1-Regel durch das Bundeskartellamt ist – wenn man die Aussagen von Präsident Andreas Mundt zugrunde legt – nicht in Sicht.

Das Verfahren werde „mit hoher Sensibilität“ betrachtet, „nicht nur bei uns, sondern auch bei denen, die es betrifft“, sagte Mundt. Die Behörde habe breite Ermittlungen vorgenommen zum Thema 50+1: „Wir schauen, dass wir das Verfahren möglichst schnell zu Ende bringen. Wo wir stehen, dazu möchte ich mich ungern äußern“, sagt Mundt.

Ausnahmegenehmigung für Bayer, Wolfsburg und Hoffenheim

Die 50+1-Regel besagt, dass die Mehrheit der stimmberechtigten Anteile einer ausgegliederten Kapitalgesellschaft in der Hand des Muttervereins bleiben muss. Ausnahmen sind möglich nach einer mindestens 20-jährigen, ununterbrochenen und erheblichen Förderung durch einen Investor oder Mäzen. So geschehen bei den Konzernklubs Bayer Leverkusen und VfL Wolfsburg sowie bei der von Milliardär Dietmar Hopp unterstützten TSG Hoffenheim.

Prüfungsverfahren läuft seit über zwei Jahren

Seit Juli 2018 prüft das Amt, ob die Regel gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstößt. „Wir sind gar nicht unbedingt von uns aus aktiv geworden, sondern auf eine Bitte der DFL hin“, erklärte Mundt. Immerhin: Nach Informationen des „Kicker“ habe amtsintern kürzlich der Beschlussabteilungsleiter gewechselt. Es könnte ein Indiz dafür sein, dass das Kartellamt nun das Verfahren beschleunigen möchte.

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