Mats Rosenkranz schaut enttäuscht

Das wird ihn noch lange ärgern: Wegen einer Dusche in einer Satzpause wurde Mats Rosenkranz disqualifiziert. Foto: picture alliance / Lukas Adler | Lukas Adler

„Wusste ich nicht“: Deutscher Tennis-Profi fliegt aus Turnier – weil er geduscht hat!

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Für Mats Rosenkranz nahm das ATP-Challenger-Turnier von Hersonissos in Griechenland, trotz eines ersten Satzgewinnes für den Deutschen, ein schnelles Ende. Der kuriose Grund: Rosenkranz war Duschen gegangen.

Nachdem der 26-Jährige den ersten Satz des Achtelfinals gegen den Italiener Pietro Fellin mit 7:5 gewonnen hatte, entschied Rosenkranz sich, mit einer kurzen Dusche von den auf dem Platz herrschenden 35 Grad abzukühlen – keine gute Idee, denn die ATP-Regeln erlauben das Duschen während Partien nicht.

Rosenkranz: „Ich wusste nicht, dass ich nicht duschen darf“

Eine Regel, die Rosenkranz laut eigenen Angaben nicht kannte. „Ich wusste nicht, dass ich nicht duschen darf. Ich habe nur zehn Sekunden abgeduscht“, erklärte die Nummer 358 der Welt.

Bitter, denn er betonte, dass ihm niemand gesagt hätte, dass er in der Satzpause nicht duschen dürfe: „Er (Anmerkung der Redaktion: der Schiedsrichter) meinte, dass er mir das gesagt hat, aber er hat es mir nicht gesagt. Ich kannte die Regel nicht.“

Duschen während Satzpausen ist wegen der Doping-Regeln verboten

Tatsächlich sind während Satzpausen bei Tennis-Matches nur Toilettenpausen oder Kleidungswechsel erlaubt. Dass es das Duschverbot überhaupt gibt, liegt hauptsächlich an den strikten Anti-Doping-Regeln.

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Bei der Rückkehr von Rosenkranz auf den Platz nach erfrischender Dusche blieb dem Oberschiedsrichter daher keine andere Wahl, als den Deutschen vom Turnier zu disqualifizieren. Rosenkranz verpasst dadurch auf sehr bittere Art und Weise das Viertelfinale und muss die Heimreise antreten.

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