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Ukrainische Fechterin
  • Der ukrainische Fechtverband will bei keinen Turnieren mit russischer und belarussischer Beteiligung teilnehmen.
  • Foto: imago/PanoramiC

Wegen russischer Teilnahme: Ukraine fordert alle zum Boykott auf

Fechterinnen und Fechter aus der Ukraine werden in der Olympia-Qualifikation nicht gegen Russen und Belarussen antreten. Auch der ukrainische Trainerstab sowie Kampfrichter:innen des Landes werden nicht an Turnieren teilnehmen, bei denen auch russische oder belarussische Sportler:innen antreten. Nach der Wiederzulassung der beiden Länder für die internationalen Wettbewerbe fordert der Fechtverband aus der Ukraine zudem einen Boykott: „Wir rufen die internationale Fechtgemeinschaft auf, die Ukraine zu unterstützen und nicht gegen Russland anzutreten!“

Der Weltverband FIE hatte mit großer Mehrheit entschieden, dass Russen und Belarussen künftig wieder international fechten dürfen. „Wir halten diese Entscheidung für schockierend und inakzeptabel, wir schämen uns für das, was mit der FIE passiert ist“, hieß es in einer Mitteilung.

Russischer Oligarch finanziert Fecht-Weltverband

Und weiter: „Alisher Usmanovs Geld wurde wichtiger als olympische Prinzipien.“ Der Fecht-Weltverband wird seit 2008 vom russischen Oligarchen Usmanov finanziert – Usmanov lässt wegen der gegen ihn von der Europäischen Union verhängten Sanktionen sein Amt als FIE-Präsident ruhen.

Nach der Zulassung von Russen und Belarussen hat der Deutsche Fechter-Bund (DFeB) den Florett-Weltcup in Tauberbischofsheim zurückgegeben und wird auch weitere Weltcup-Veranstaltungen in der neuen Saison nicht ausrichten. Auch die Schweden verzichten auf die Ausrichtung von zwei Turnieren.

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Das IOC strebt eine Rückkehr von Athletinnen und Athleten aus beiden Ländern auf die internationale Sportbühne unter neutraler Flagge an, sofern sie sich klar zur olympischen Charta bekennen und den Krieg in der Ukraine nicht aktiv unterstützen. IOC-Präsident Thomas Bach, Fecht-Olympiasieger von 1976, hatte gesagt, ein Ausschluss „wegen eines Passes oder des Geburtsorts“ verstoße gegen das Diskriminierungsverbot. (dpa/tie)

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