x
x
x
Boris Becker schuldig gesprochen
  • Boris Becker vor dem Southwark Crown Court. Die Geschworenen befanden den Ex-Tennisstar in meheren Anklagepunkten für schuldig.
  • Foto: picture alliance/dpa/AP | Alberto Pezzali

Geschworene sprechen Boris Becker schuldig – Haftstrafe droht

Die Urteilsverkündung verfolgte der Ex-Tennisstar mit hochrotem Kopf: Im Londoner Strafprozess gegen Boris Becker haben die Geschworenen den 54-Jährigen in mehreren Punkten schuldig gesprochen. Im schlimmsten Fall droht Becker sogar eine Haftstrafe.

Becker habe seinem Insolvenzverwalter Mark Ford Teile seines Vermögens vorenthalten, entschied die Jury am Freitag. Der frühere Tennisprofi kann gegen das Urteil noch Berufung einlegen. Das Strafmaß gegen den dreifachen Wimbledon-Gewinner soll von Richterin Deborah Taylor am 29. April verkündet werden. Becker könnten dann sogar bis zu sieben Jahre Haft drohen.

Der heutige TV-Experte war am 21. Juni 2017 gerichtlich in London für zahlungsunfähig erklärt worden. Die Geschworenen kamen jetzt zu dem Schluss, dass er in vier von 24 Anklagepunkten entgegen der gesetzlichen Vorgaben nicht seinen gesamten Besitz offenlegte. Bei den Vorwürfen ging es um Konten und Immobilien sowie mehrere Trophäen, darunter den Wimbledon-Pokal von Beckers erstem Sieg bei dem wichtigen Grand-Slam-Turnier 1985.

Boris Becker wies Vorwürfe gegen ihn zurück

Der einstige Ausnahmesportler hatte die Vorwürfe strikt zurückgewiesen. Er habe weder Zeit noch Expertise gehabt und finanzielle Fragen daher stets seinen Beratern überlassen, hatte Becker vor Gericht ausgesagt. Sein Anwalt Jonathan Laidlaw hatte ihn als naiv und faul dargestellt. Er sei zudem nicht rechtzeitig informiert worden, welche Pflichten er nach seiner Insolvenz hatte.

Das könnte Sie auch interessieren: BVB-Übertragung abgebrochen: Aber DFL macht weiter mit Russen-TV

Staatsanwältin Rebecca Chalkley schenkte seinen Angaben aber keinen Glauben. Becker habe vorsätzlich Geld auf andere Konten überwiesen, um es dem Zugriff seiner Insolvenzverwalter zu entziehen. Zudem habe er gewusst, dass er als Eigentümer mehrerer Immobilien eingetragen war, sagte sie in dem Verfahren. (due/sid/dpa)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp