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Alexander Zverev guckt grimmig beim Turnier in Bastad.
  • Alexander Zverev sieht sich mit erneuten Gewaltvorwürfen konfrontiert.
  • Foto: imago/Bildbyran

„Hinreichender Tatverdacht“: Strafbefehl gegen Tennis-Star Zverev

Schwere Vorwürfe gegen Alexander Zverev: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat am 7. Juli einen Strafbefehl gegen den Tennis-Olympiasieger wegen Körperverletzung beantragt. Das bestätigte das Amtsgericht Tiergarten. Demnach sehe die Staatsanwaltschaft einen „hinreichenden Tatverdacht“, das Gericht müsse nun „anhand der Aktenlage“ entscheiden, ob es „die Einschätzung der Staatsanwaltschaft“ teilt, hieß es in der Stellungnahme am Mittwoch.

Das Amtsgericht stellte klar: „Anders als bei einer regulären Anklageerhebung beantragt die Staatsanwaltschaft beim Gericht nicht zunächst die Durchführung einer Hauptverhandlung, sondern direkt die Verhängung einer Strafe im Schriftwege.“ Dabei kann es sich um eine Geldstrafe oder eine maximal einjährige Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, handeln. Laut RTL geht es bei der Geldstrafe um eine Summe von 480.000 Euro. 

Bei der angeblich geschädigten Person handelt es sich um Zverevs Ex-Partnerin Brenda Patea. Dies bestätigte ihr Management. „Des Weiteren möchten wir klarstellen, dass Frau Patea keinerlei finanzielle Forderungen gegen Herrn Zverev gestellt hat“, hieß es in einer Stellungnahme.

Auch Ex-Freundin beschuldigte Zverev

Zverev sieht sich nicht zum ersten Mal Vorwürfen ausgesetzt. Seine Ex-Partnerin Olga Scharypowa hatte in mehreren Interviews von angeblichen gewalttätigen Übergriffen durch Zverev berichtet, der sich mit seinen Anwälten wehrte und stets seine Unschuld beteuerte. Später berichtete er von einer einstweiligen Verfügung gegen Scharypowa.

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Die Spielerorganisation ATP sprach Zverev nach einer unabhängigen Untersuchung frei. Das Amtsgericht wies in seiner Mitteilung ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung für Zverev (26) hin. Angaben „zur mutmaßlich geschädigten Person“ könnten „zum jetzigen Zeitpunkt“ nicht mitgeteilt werden. 

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