Oscar Pistorius im Gerichtssaal
  • Oscar Pistorius erschoss 2014 seine Freundin, nun wird eine vorzeitige Entlassung geprüft
  • Foto: imago/PR

Er erschoss seine Freundin: Kommt Paralympics-Star Pistorius bald frei?

Vor zehn Jahren erschoss Paralympics-Gewinner Oscar Pistorius seine Freundin Reeva Steenkamp und wurde später wegen Mordes verurteilt, jetzt könnte der Südafrikaner aus der Haft freikommen. Am Freitag entscheidet die Bewährungsbehörde in seiner Heimat, ob der 37-Jährige das Gefängnis in Atteridgeville auf Bewährung verlassen darf. Eigentlich endet seine Strafe erst im Jahr 2031.

„Blade Runner” Pistorius, früherer Sprintstar, war im März mit einem ersten Antrag gescheitert. Das Department of Correctional Services (DCS) war damals der Ansicht, dass er die erforderliche Mindesthaftdauer noch nicht erreicht hatte. Gefangene in Südafrika haben nach Verbüßung der Hälfte ihrer Strafe automatisch Anspruch auf eine Prüfung der Bewährung.

Verfassungsgericht für eine Reduzierung der Haftzeit von Pistorius

Das Verfassungsgericht widersprach der DCS-Einschätzung im vergangenen Monat und entschied, dass die Anrechnung der Haftzeit mit dem Datum beginnen müsse, an dem ein Insasse in erster Instanz hinter Gitter gebracht wurde. Dies war bei Pistorius 2014 der Fall.

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Der sechsmalige Gold-Gewinner bei Paralympics und sechsmalige Weltmeister hatte Steenkamp am Valentinstag 2013 getötet, als er viermal durch die geschlossene Badezimmertür seines Hauses in Pretoria schoss. Pistorius behauptete, er habe Steenkamp für einen Einbrecher gehalten.

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Zunächst wurde der beidseitig unterschenkelamputierte Pistorius wegen fahrlässiger Tötung (zu fünf Jahren Haft) verurteilt, nach einer Berufung schließlich wegen Mordes. 2017 wurde ein Strafmaß von 13 Jahren und fünf Monaten ausgesprochen, ein anschließender Einspruch vor dem obersten Gericht Südafrikas scheiterte. Danach gab es keine juristischen Optionen mehr. (ms/sid)

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