Doch kein Doping-Freispruch! Deutscher Basketball-Star rückwirkend gesperrt
Basketball-Profi Karim Jallow vom Bundesligisten ratiopharm Ulm ist vom Internationalen Sportgerichtshof CAS aufgrund eines Verstoßes gegen Meldepflichten rückwirkend für ein Jahr von Januar 2024 bis Januar 2025 gesperrt worden.
Wie die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) am Dienstag mitteilte, habe der CAS die Freispruch-Entscheidung des Deutschen Sportschiedsgerichts aus dem Dezember 2023 aufgehoben.
Jallows persönliche Resultate nachträglich aberkannt
Alle persönlichen Resultate aus dem Zeitraum der Sperre werden Jallow aberkannt, Mannschaftsergebnisse sind davon nicht betroffen. Laut NADA begründet der CAS die Vorverlegung der Sperre „mit der langen Verfahrensdauer vor allem im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Deutschen Sportschiedsgericht.“

Die NADA hatte im Januar 2023 eine Schiedsklage wegen eines möglichen Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen beim Deutschen Sportschiedsgericht eingereicht. Der NADA liegen aus der Saison 2020/2021 drei Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse innerhalb von zwölf Monaten vor. Nachdem das Gericht die Klage abgewiesen hatte, hatte die NADA im Januar 2024 Rechtsmittel beim CAS eingelegt.
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Jallow gehörte zur Kategorie RTP (Registrierter Test-Pool) und musste deshalb quartalsweise im Voraus u.a. angeben, wo er pro Tag eine Stunde für einen Test anzutreffen ist. Aus diesem Pool hat sich Jallow mittlerweile abgemeldet. (sid/vb)
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