Rechtevergabe der Champions League: Kartellamt stellt Verfahren gegen Sky und DAZN ein
Bonn –
Das Bundeskartellamt hat das Verfahren gegen „Sky“ und „DAZN“ „wegen des Verdachts auf wettbewerbswidrige Vereinbarungen“ im Zusammenhang mit der Vergabe der Übertragungsrechte der Champions League eingestellt. Dies teilte die Bonner Behörde am Mittwoch mit, die Entscheidung sei aus „Ermessensgründen“ getroffen worden.
Verdacht: Wegen Absprachen Champions League nicht mehr im Free-TV
Es habe der Verdacht bestanden, dass sich Sky und DAZN bei der Vergabe abgesprochen hätten, um „die Übertragungsrechte für Deutschland untereinander aufzuteilen“, hieß es im Schreiben des Bundeskartellamts.
Weiter schrieb die Behörde: „Die Rechte an allen Spielen wurden von Sky allein erworben und im Anschluss wurde ein Teil der Spiele im Wege der Sublizenzierung an DAZN abgetreten.“ Das habe dazu geführt, dass keine Spiele mehr im Free-TV zu sehen waren. Im Oktober 2018 leitete das Bundeskartellamt daher ein „Verwaltungsverfahren“ ein.
Auch Corona-Krise hatte Einfluss auf die Entscheidung
„Das Verhalten von Sky und DAZN war auf den ersten Blick kartellrechtlich nicht unproblematisch. Es sprachen dennoch einige Gründe für die Einstellung des Verfahrens“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der Markt ist generell in Bewegung, neue Player treten auf – das hat die kürzlich erfolgte Champions-League-Rechtevergabe für die Spielzeiten ab 2021/22 erneut gezeigt.“
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Zudem sei aufgrund der „Auswirkungen der Corona-Krise auf die aktuellen Spielzeiten im nationalen wie im internationalen Fußball kaum absehbar, wie sich der Markt in naher Zukunft entwickeln wird“, sagte Mundt weiter: „ Die Wirkungen eines kartellrechtlichen Eingriffs wären deshalb derzeit mit besonderen Unsicherheiten behaftet.“ (sid)