HSV-Boss Boldt: Akte Jatta schließen! Staatsanwaltschaft sauer
Erleichterung bei Bakery Jatta. Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat entschieden, kein Hauptverfahren wegen der vermeintlichen Erschleichung von Aufenthaltstiteln gegen den HSV-Profi zu eröffnen. Damit ist die Staatsanwaltschaft, die im Dezember Klage erhoben hatte, gescheitert, der Gambier offiziell unschuldig. Wird die Akte Jatta jetzt endlich geschlossen?
Erleichterung bei Bakery Jatta. Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat entschieden, kein Hauptverfahren wegen der vermeintlichen Erschleichung von Aufenthaltstiteln gegen den HSV-Profi zu eröffnen. Damit ist die Staatsanwaltschaft, die im Dezember Klage erhoben hatte, gescheitert, der Gambier offiziell unschuldig. Wird die Akte Jatta jetzt endlich geschlossen?
Geht es nach dem Anwalt des 23-Jährigen, Thomas Bliwier, dann: ja. „Die Ablehnung erfolgte aus tatsächlichen Gründen. Die Staatsanwaltschaft konnte nicht darlegen, dass Herr Jatta getäuscht hat“, sagte Bliwier der MOPO. So begründete das Gericht auch die Ablehnung. Jatta, so der Vorwurf, solle in Wirklichkeit Bakary Daffeh heißen, 26 Jahre alt sein und am. 6. November 1995 Geburtstag haben – nicht am 6. Juni 1998. Genau das aber konnten die Kläger nicht beweisen.
Bakery Jatta: Geht die Staatsanwaltschaft in Berufung?
„Die Staatsanwaltschaft ist jeglichen gerichtsverwertbaren Nachweis einer Geburt des Angeschuldigten am 6.11.1995 (Daffehs Geburtsdatum; d. Red.) schuldig geblieben. Weitere Beweismittel, die eine Überführung des Angeschuldigten ermöglichen könnten, liegen nicht vor. Nach dem Ermittlungsergebnis muss hinreichend sicher davon ausgegangen werden, dass der Angeschuldigte Bakery Jatta heißt und am 6.6.1998 geboren wurde“, heißt es in dem Beschluss. Zwar könne die Staatsanwaltschaft Berufung einlegen. „Wenn sie vernünftig sind, machen sie das nicht“, sagte Bliwier.
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Die Antwort folgte prompt. Gegenüber der MOPO ließ Oberstaatsanwältin Mia Sperling-Karstens verlauten: „Die Verfahrensakte liegt hier noch nicht wieder vor. Unabhängig vom Inhalt des Beschlusses ist die Staatsanwaltschaft irritiert darüber, dass ihr die Anklageerwiderung der Verteidigung bislang nicht – wie es gesetzlich geboten wäre – mit der Bitte um Stellungnahme zugeleitet wurde. Ohne dieses zwingende rechtsstaatliche Erfordernis hätte eine Entscheidung in der Sache eigentlich nicht ergehen dürfen. Die Staatsanwaltschaft wird daher umgehend entsprechende Rechtsmittel prüfen.” Das allerletzte Wort scheint noch nicht gesprochen.
So oder so, für Jatta, der seine Unschuld stets beteuerte, enden mit der Entscheidung zunächst schwere Monate. Im Sommer 2019 wurden die Vorwürfe durch Medienberichte publik, Jatta war plötzlich in aller Munde. Der Karlsruher SC, der 1. FC Nürnberg und der VfL Bochum hatten kurzzeitig sogar (erfolglos) Einspruch gegen Spielwertungen eingelegt, weil der Stürmer eingesetzt wurde. Eine Posse.
HSV stand stets geschlossen hinter Jatta
Den Rückhalt beim HSV – im Team und vor allem bei den Fans – hatte der Flügelspieler zu jeder Zeit. „Baka war, ist und bleibt für uns ein voll integrierter Mitmensch und kann seine gute Gesamtentwicklung als unser Spieler hoffentlich fortsetzen“, sagte Sportvorstand Jonas Boldt, der hofft, sich mit der Thematik nicht weiter auseinandersetzen zu müssen. „Wir haben die Entscheidung des Gerichts natürlich positiv aufgenommen. Wir hoffen, dass diese Akte nun endgültig geschlossen ist.“ Es wäre vor allem dem Menschen Bakery Jatta zu wünschen.