• Der Hamburg Marathon: 15000 Läuferinnen und Läufer, rund 500000 Zuschauer an der Strecke.
  • Foto: WITTERS

Hamburger Sport-Events: Marathon, Triathlon, Cyclassics scheitern an Zuschauer-Problem

Es ist nur noch eine Frage der Zeit, wann die Hamburger Sport-Großveranstaltungen in diesem Jahr endgültig abgesagt werden. Das große Problem sind nicht etwa die Wettkampf-Organisation oder Hygiene-Konzepte für die Teilnehmer, sondern die Zuschauer.

Die wegen der Corona-Pandemie bereits auf Anfang September verschobenen Triathlon-Events (5./6.9.), der Marathon (16.9.) sowie die für 3. Oktober neu angesetzten Cyclassics sind aufgrund der zu erwartenden Zuschauermassen an den Strecken nahezu undurchführbar, da die Menschenmengen ein erhöhtes Infektionsrisiko darstellen.

Hamburg: Marathon, Triathlon, Cyclassics scheitern an Zuschauern

Die Veranstalter können nachvollziehbarerweise nicht garantieren, dass sich mehr als hunderttausend Hamburger, die sich traditionell bei den Sport-Großevents der Hansestadt an der Strecke oder im Start- und Zielbereich tummeln, an die vorgegebenen Hygieneregeln halten. Auch eine Registrierung aller Zuschauer für eine mögliche Kontaktnachverfolgung im Falle einer Infektionskette ist nahezu unmöglich.

Die reine Durchführung der Wettkämpfe könne man sich zwar vorstellen, sagte Hamburgs Innen- und Sportsenator Andy Grote, aber es gebe noch keinen plausiblen Plan seitens der Veranstalter, um die Zuschauer-Problematik zu lösen.

Senator Andy Grote: Für 2021 „läuft die Zeit davon“

„Für diese Saison läuft uns die Zeit davon“, sagte Grote bei einer Online-Diskussion des Hamburger Sportbundes (HSB) und der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES). „Für die Monate September und Oktober sieht sehr schlecht aus.“

Erst vor kurzem hatten die Hamburg-Macher ein detailliertes Hygiene-Konzept für die Teilnehmer präsentiert, aber keines für die Zuschauer-Problematik, weil dies nahezu unmöglich ist.

Hamburg: Verbot von Großveranstaltungen bis 31. Oktober

In Hamburg wie auch in allen anderen Bundesländern gilt bis zum 31. Oktober ein Verbot von Großveranstaltungen. Ausnahmegenehmigungen kann es nur geben, wenn die Einhaltung der Hygiene-Vorgaben sowie eine mögliche Kontaktverfolgung geregelt sind.

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