Jens Lehmann im Anzug vor Gericht

Wegen einer Trunkenheitsfahrt musste sich Ex-Keeper Jens Lehmann verantworten. Foto: imago/Sven Simon

Strafbefehl nach Alkohol-Fahrt: Jens Lehmann legt sich mit Bayerischer Justiz an

Wegen mutmaßlich zu viel Alkohol am Steuer während des Oktoberfests 2024 hat das Amtsgericht München einen Strafbefehl gegen Jens Lehmann erlassen. Der Ex-Nationaltorwart reagiert auf den Sozialen Medien darauf und macht der Justiz auch Vorwürfe.

Die Staatsanwaltschaft München I habe beim Gericht eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr beantragt, teilte die Ermittlungsbehörde am Montag mit. Der Strafbefehl sehe vor, dass Lehmann seinen Führerschein abgeben müsse und erst nach einer gewissen Frist wieder eine Fahrerlaubnis bekommen könne.

Der Ex-Fußball -Star hatte einige Monate nach der mutmaßlichen Trunkenheitsfahrt von einem „Fehler“ gesprochen. „Es war wirklich keine gute Sache von mir. Das bereue ich auch, aber ich habe mich falsch eingeschätzt“, sagte Lehmann damals beim Nachrichtensender Welt-TV. Er sei „zwei Stunden nach dem Ereignis“ gefahren und habe 0,7 Promille gehabt.

Lehmann fuhr mit 0,7 Promille vom Oktoberfest heim

„Damit kriegt man vier Wochen den Führerschein entzogen, ist auch richtig so“, sagte Lehmann. Er wehrte sich aber gegen Darstellungen, wonach er „total betrunken“ gewesen sein soll. Dies sei „überhaupt nicht der Fall“ gewesen. Nach Ergehen des Strafbefehls äußerte sich Lehmanns Anwalt auf Anfrage zunächst nicht.

Lehmann kann allerdings nach der Zustellung noch Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen. In dem Fall käme es zu einem Prozess. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

Jens Lehmann: Justiz hat Infos an „Bild“ durchgesteckt

Via X und Instagram zeigte Lehmann am Dienstag seinen Unmut und machte der Justiz Vorwürfe ob des Vorgehens. „Aus gegebenem Anlass mal die Wahrheit jetzt. Es war ein Fehler, mit 0,7 Promille alkoholisiert Auto zu fahren. Die Strafe dafür ist 1 Monat Führerscheinentzug und eine Geldstrafe iHV 528€ die ich akzeptiere. Was ich überhaupt nicht akzeptiere ist, dass die Bayerische Justiz noch in derselben Nacht meine Ordnungswidrigkeit an die BILD-Zeitung heraus und Zeitungsinterviews gibt („Ein Polizist zu BILD: Irre, dass er sich ans Steuer gesetzt hat'“). Die Bayerische Justiz kommuniziert bundesweit einen gegen mich erlassenen Strafbefehl bevor ich auch nur die Chance habe, über einen Einspruch nachzudenken und tritt somit wiederholt mein Persönlichkeitsrecht mit den Füssen“, erklärte er.

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Der Ex-Nationalkeeper war im vergangenen Jahr auch wegen Sachbeschädigung mit einer Kettensäge auf einem Nachbargrundstück rechtskräftig zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Deshalb habe das Gericht mit dem Strafbefehl eine Gesamtgeldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen gebildet, teilte die Staatsanwaltschaft mit. (aw/dpa)

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