Fans des Brann Bergen

Fans von Brann Bergen Foto: imago/Bildbyran

Skurriles Thema vor Gericht: „UEFA Mafia“-Rufe sind keine Beleidigung

Der norwegische Fußballverein Brann hat nach eigenen Angaben eine Geldstrafe abgewendet, nachdem Fans bei einem Spiel „UEFA Mafia“ gerufen hatten.

Der Internationale Sportgerichtshof Cas habe entschieden, dass das nicht pauschal als Beleidigung gewertet werden könne, teilte der Verein auf seiner Internetseite mit. Der Cas und die Europäische Fußball-Union waren für eine Stellungnahme angefragt.

UEFA hatte Verein für Rufe mit Geldstrafe belegt

Die UEFA hatte gegen den Verein nach einem Champions-League-Spiel der Fußballerinnen von Brann im Januar 2024 eine Strafe von 5000 Euro wegen einer beleidigenden Botschaft verhängt. Dabei hatte es sich nach Angaben der norwegischen Nachrichtenagentur NTB um „UEFA-Mafia“-Rufe von Zuschauern gehandelt.



MOPO

Die WochenMOPO – ab Freitag neu und überall, wo es Zeitungen gibt!
Diese Woche u.a. mit diesen Themen:

  • CDU will Prostitution verbieten: Was eine Hure, ein Bordell-Betreiber und Freier sagen
  • Abriss-Stadt: Wie Hamburg mal wieder sein Erbe zerstört
  • Bundeswehr-Uni: Porno-Skandal kostet Oberst den Posten
  • Mamma mia! Die verrückte Geschichte von Hamburgs ältestem Italiener
  • Große Rätselbeilage: Knobelspaß für jeden Tag
  • 20 Seiten Sport: Der geheime HSV-Raum für den Aufstieg & St. Paulis Kampf um den Klassenerhalt
  • 20 Seiten Plan7: Indierocker Franz Ferdinand im Stadtpark & Start des Literaturfestivals „Hamburg liest die Elbe“



Der Sportgerichtshof habe zugestimmt, dass die Frage, ob ein Ausdruck beleidigend oder provokativ sei, im Kontext betrachtet werden müsse, schrieb Brann. Auch die Disziplinarregeln der UEFA müssten vor dem Hintergrund grundlegender Menschenrechte wie der Meinungsfreiheit betrachtet werden.

„UEFA Mafia“ sei ein satirisches oder machtkritisches Statement

„UEFA Mafia“ sei in diesem Fall als Verweis auf die UEFA als geschlossene Gruppe von Personen zu verstehen, die wesentliche Kontrolle über einen bestimmten Teil der Gesellschaft ausübten – also als satirisches oder machtkritisches Statement. Der CAS habe aber auch entschieden, dass das nicht bedeute, dass der Ausdruck in allen Fällen akzeptabel sei. (dpa/vb)

Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp
test