x
x
x
Schiedsrichter Matthias Jöllenbeck steht am VAR-Bildschirm und guckt sich die strittige Szene an.
  • Matthias Jöllenbeck schaut sich die strittige Szene an. Seine Entscheidung sorgte für Unverständnis.
  • Foto: picture alliance/dpa | David Inderlied

VAR-Einsatz sorgt schon wieder für Ärger in der Bundesliga

Mal wieder hat ein Einsatz des Videoschiedsrichters in der Fußball-Bundesliga für Wirbel gesorgt. Und mal wieder ärgerten sich Trainer darüber, dass er sich überhaupt eingeschaltet hatte.

Darüber waren sich Daniel Farke von Borussia Mönchengladbach und Michael Wimmer vom VfB Stuttgart nach dem 3:1 (2:1) der Rheinländer am Freitag erstaunlicherweise immerhin einig.

Schlag ins Gesicht sorgt für Aufregung

Auslöser war ein Hieb von Gladbachs Ramy Bensebaini ins Gesicht von Stuttgarts Waldemar Anton nach rund 15 Minuten. „Da gibt es keine zwei Meinungen. Das war eine klare Rote Karte“, schimpfte Anton auch nach dem Spiel noch.


Was ist in dieser Woche im Volkspark passiert? Jeden Freitag liefert Ihnen die Rautenpost Analysen, Updates und Transfer-Gerüchte – pünktlich zum Wochenende alle aktuellen HSV-News der Woche kurz zusammengefasst und direkt per Mail in Ihrem Postfach. Hier klicken und kostenlos abonnieren.


Schiedsrichter Matthias Jöllenbeck sah das anders und zeigte Bensebaini wegen einer vermeintlichen Unsportlichkeit die Gelbe Karte. „Wie kann man da Gelb geben?“, fragte Anton verärgert. Auch Wimmer befand, dass „sich die Gladbacher da nicht über eine Rote Karte hätten beschweren können“.

Farke und Wimmer ärgern sich über VAR-Einsatz von Tobias Welz

In der Tat schritt Videoschiedsrichter Tobias Welz ein und zitierte Jöllenbeck vor den Monitor. Doch der Unparteiische in Freiburg blieb bei seiner Meinung. Dass das Spiel dafür etliche Minuten unterbrochen wurde, brachte anschließend aber beide Trainer auf die Palme.

Das könnte Sie auch interessieren: VAR-Boss der Bundesliga unzufrieden: „Es sind viele Fehler passiert“

„Ich habe immer gelernt, dass der VAR einschreiten soll, wenn es sich um eine klare Fehlentscheidung handelt. Wenn der Schiedsrichter aber trotzdem bei seiner Meinung bleibt, dann spricht das doch für sich“, sagte Farke und auch Wimmer stimmte zu: „Wenn der VAR eingreift, muss eine klare Fehlentscheidung vorliegen. Das war offenbar nicht der Fall.“ (dpa/nis)

Email
Share on facebook
Share on twitter
Share on whatsapp