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Fredi Bobic bei Hertha BSC am Mikrofon
  • Seit dem 28. Januar ist Fredi Bobic nicht mehr für die Hertha tätig. Nun geht er dagegen vor Gericht.
  • Foto: imago/Metodi Popow

Schlammschlacht geht weiter: Bobic klagt gegen Kündigung bei Hertha

Herthas früherer Geschäftsführer Fredi Bobic (51) wehrt sich nach Angaben des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg gerichtlich gegen seine Kündigung. Am Montag ging demnach beim Gericht eine Kündigungsschutzklage von Bobic gegen die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA ein. „Sowohl gegen eine ordentliche als auch eine außerordentliche Kündigung“, gab Pressesprecherin Andrea Baer am Dienstag bekannt. Bobic selbst wollte sich auf Anfrage nicht äußern. Zuvor hatte die „Bild“ berichtet.

Nach Angaben der Sprecherin des Gerichts hatte die Hertha Bobic am 28. Januar dieses Jahres, nach der 0:2-Derby-Niederlage gegen Union Berlin, ordentlich gekündigt mit Wirkung zum 30. April 2023. Am 10. Februar sei außerdem eine außerordentliche Kündigung erfolgt, die auch häufig als fristlos bezeichnet wird. Gegen beide Vorgänge wehrt sich der 51-Jährige demnach mit der Kündigungsschutzklage. Nach Angaben der Gerichtssprecherin sage der Kläger, dass es nichts gebe, was die Kündigung rechtfertige.

Hertha bemüht sich „um eine einvernehmliche Lösung“

Hertha hatte bereits in der vergangenen Woche nach ersten Berichten über den Fall mitgeteilt: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir uns zu Vertragsangelegenheiten in der Öffentlichkeit nicht äußern, wir bemühen uns aber selbstverständlich um eine einvernehmliche Lösung.“ Dabei wolle der Klub es belassen, hieß es nun am Dienstag.


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Ein Termin vor Gericht ist laut Sprecherin bislang noch nicht anberaumt. Normalerweise wird beim Arbeitsgericht innerhalb von drei bis vier Wochen ein Gütetermin angesetzt. „Es könnte in diesem Fall auch sein, dass sich die Frage stellt, ob das Arbeitsgericht zuständig ist“, sagte Baer.

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Hintergrund: Da es um einen Geschäftsführerposten geht, könnte auch eine Zivilkammer am Landgericht Berlin zuständig sein. Das werde von Beteiligten unterschiedlich gehandhabt, erklärte die Sprecherin. (dpa/lmm)

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