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Peter Fischer, Präsident von Eintracht Frankfurt
  • Die Staatsanwaltschaft will die Ermittlungen gegen den Eintracht-Präsidenten Peter Fischer noch nicht einstellen.
  • Foto: imago/Revierfoto

Nach Rufmord-Vorwürfen: Darum bleibt die Staatsanwaltschaft hartnäckig

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt erwägt derzeit nicht die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Eintracht Frankfurts Präsident Peter Fischer wegen des Verdachts des unerlaubten Drogenbesitzes. Fischer hat die Vorwürfe als haltlos zurückgewiesen. Die Behörde sehe jedoch die „Maßnahme als gerechtfertigt“ an, sagte Nadja Niesen, Oberstaatsanwältin und Pressesprecherin der Frankfurter Staatsanwaltschaft, am Freitag.

Fischers Anwälte hatten am Donnerstag angekündigt, im Auftrag ihres Mandanten die Einstellung des eingeleiteten Ermittlungsverfahrens zu beantragen. Zudem sollen Amtshaftungsansprüche geprüft werden. Es handele sich um eine „Rufmordkampagne“, für Fischer gelte weiter die Unschuldsvermutung.

Peter Fischer wird illegaler Drogenbesitz vorgeworfen

Die Verteidigung des 66-Jährigen vertritt nach Einsichtnahme in die Ermittlungsakte die Rechtsauffassung, „dass bereits der Erlass und der Vollzug des Durchsuchungsbeschlusses in den privaten Räumlichkeiten unseres Mandanten rechtswidrig waren“, hieß es in der Mitteilung.


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Die Staatsanwaltschaft Frankfurt vertritt eine andere Position. „Es gab einen fetten Anfangsverdacht, der die Hausdurchsuchung gerechtfertigt hat“, sagte Niesen. Bei der Razzia waren minimale Rückstände einer verdächtigen Substanz gefunden worden. Dies sei ein „starkes Indiz“, betonte Niesen. Nach Angaben von Fischers Anwälten sind diese aber nicht eindeutig dem Eintracht-Präsidenten zuzuordnen.

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Fischer ist seit August 2000 Präsident des Vereins mit mehr als 100.000 Mitgliedern in 19 Abteilungen. In den mehr als 22 Jahren hat er den hessischen Traditionsverein mit seiner unkonventionellen Art und Nähe zu den Fans zu einem der größten Bundesligaklubs in Deutschland entwickelt. Erst am 26. September 2022 war er für weitere vier Jahre im Amt bestätigt worden. (aw/dpa)

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